DNA der HSG in Gefahr

Das Erfolgsmodell der HSG mit seinen Nebenbeschäftigungen ist aufgrund jüngerer Skandale unter Beschuss gekommen. Die Diskussion hat Ausmasse angenommen, welche kritisch zu betrachten sind. Ein Kommentar.

Die Universität St. Gallen sah sich in der nahen Vergangenheit mit einigen Skandalen konfrontiert. Jüngste Affäre: Die Jungfraubahn Holding AG, deren Verwaltungsratspräsident Thomas Bieger ist, wurde von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) wegen Marktmanipulationen gerügt. Diese sind aufsichtsrechtlich unzulässig, aber kein Straftatbestand. Die Nebenbeschäftigungen des Rektors und der Professorinnen und Professoren der HSG rückten daraufhin in den Mittelpunkt verschiedenster Diskussionen, welche unter anderem durch die Medien weitgehend abgedeckt wurden. Auch aus der Politik wurden Stimmen laut, welche das Konzept der Nebenbeschäftigungen kritisierten. So forderten im St. Galler Kantonsparlament die Fraktionen von FDP, CVP, GLP und SP eine unabhängige Überprüfung aller Nebenbeschäftigungen. Die St. Galler Regierung verlangt mehr Transparenz. Bildungsdirektor Stephan Kölliker will die Revision des Universitätsgesetztes vorantreiben. Bereits jetzt ist klar, dass der zukünftige Rektor keinen Nebenbeschäftigungen mehr nachgehen darf.

Das System wird hinterfragt

Die Causa Bieger hat die Kritik an den Nebenbeschäftigungen noch mehr ins Rollen gebracht. Von verschiedensten Personen aus Medien und Politik wurden Fragen gestellt. Beispielsweise ob es weiterhin opportun sei, dass der Rektor Nebenbeschäftigungen in der Privatwirtschaft nachgehe. Woher sich der Chef einer Bildungsinstitution dieser Grösse die Zeit nehme, noch anderen Beschäftigungen seriös nachzugehen. Ob nicht die Forschung und letzten Endes auch die Lehre unter der Tatsache leide, dass Professoren Nebentätigkeiten nachgehen. 

Was ist mit der Vorbildfunktion, welche die Professoren einnehmen müssen? Sind die Professoren und insbesondere der Rektor überhaupt noch glaubwürdig, wenn es um
die Unbestechlichkeit der Wissenschaft geht? 

Das System wird immer mal wieder Fehler generieren. Es ist jedoch kleinkariert wegen Einzelfällen Strafen zu entwickeln und Reglemente enger zu fassen, denn die positiven Effekte der Nebentätigkeiten sind einschlägig.

Verlasst das sinkende Schiff – wenn es denn nur eines geben würde

Die Nebentätigkeiten der Professorenschaft sind einer der vielen Gründe für den Erfolg der HSG – sie gehören zu deren DNA. Damit werden nicht nur viele Drittmittel aus der Wirtschaft beschafft. Die Universität profitiert auch von der Praxiserfahrung ihrer Professoren. Die Kritik an diesem Erfolgssystem nimmt ein beunruhigendes Ausmass an. 

Zunächst ist anzumerken, dass die Professoren bei einer Vollzeitanstellung einen Tag in der Woche einer Nebentätigkeit nachgehen können, trotzdem aber zu hundert Prozent entlohnt werden. Es gibt an der HSG somit Regeln, übrigens auch bezüglich Spesen. Wenn bestimmte Personen jetzt so tun, als würde es diese nicht geben, dann stimmt das nicht.

Die HSG braucht Professoren, die in der Praxis tätig sind. Dadurch wird die Forschung wie auch die Lehre nicht schlechter, sondern besser. Es werden aktuelles Wissen und relevante Erfahrungen aus der Praxis in die Vorlesung integriert. Anstatt stupid BWL-Modelle auswendig zu lernen, wird auch über die Anwendbarkeit und vor allem die Nutzenstiftung diskutiert. Die Nebenbeschäftigungen helfen somit direkt der HSG. 

Wollen wir wirklich Professoren an dieser Universität haben, die ihr Wissen lediglich aus Büchern beziehen? Wissen, welches vielleicht in den 60er- oder 90er-Jahren relevant war? Ein Erfahrungshorizont aus dem letzten Jahrhundert bringt uns Studierenden sichtlich wenig. Neue, praxisbezogene Einflüsse in Forschung und Lehre sind unabdingbar.

Durch die Nebenbeschäftigungen werden ausserdem wichtige Kontakte geschaffen. Gelder aus der Praxis fliessen in Projekte, mit welchen der Stern der HSG noch grösser gemacht wird. Zweifellos würde die HSG nicht in den Rankings auftauchen, oder in diversen Fachjournalen publizieren, wenn alles auf staatlicher Finanzierung basieren würde. Es würde nicht jene grosse Anzahl an Mitarbeitern in den zahlreichen Instituten geben, die einen wichtigen Beitrag für Forschung und Lehre leisten. 

Leidet Forschung und Lehre?

Es ist sicherlich wichtig, ein gesundes Mass zu finden. Wenn zu viele Ressourcen in den Nebenerwerb gesteckt werden, dann ist das nicht optimal. Doch wie bereits erwähnt: Es gibt bereits Prozesse, die sicherstellen, dass dies gegeben ist. 

Ausserdem gibt es zahlreiche konkrete Beispiele an der HSG von Professoren, die in der Praxis sehr aktiv sind und dennoch grosse Leistungen in Forschung und Lehre erbringen. Zum Beispiel Thomas Geiser. Im Jahr 1995 trat er an der HSG die Stelle als ordentlicher Professor für Privat- und Handelsrecht an. Er war Direktor des Forschungsinstituts für Arbeit und Arbeitswelten. Sodann war er akademischer Leiter des juristischen Programms, Vorstand der rechtswissenschaftlichen Abteilung und Prorektor. Daneben war er auch in mehreren Kommissionen engagiert. Er hat eine der grössten Vorlesungen an der HSG gegeben: die Assessment-Vorlesung in Privatrecht. Neben seinen universitären Pflichten ist Geiser Stiftungsrat der Kuoni und Hugentobler-Stiftung sowie Verwaltungsrat bei Kuoni und Aldi Suisse. Zudem sitzt er im Vorstand der Solothurner Filmtage, ist Geschäftsleiter der Stiftung Weiterbildung Film und Audiovision FOCAL und war Mitglied der eidgenössischen Filmkommission. Das Verzeichnis seiner Veröffentlichungen umfasst weit mehr als 400 Einträge. Publiziert hat er vor allem im Arbeits-, Familien- und Erbrecht. Thomas Geiser ist kein Einzelfall. 

Gefragte Personen

Das Beispiel von Thomas Geiser zeigt ausserdem, dass etablierte Personen aus Forschung und Lehre sehr gefragt sind. Die Nachfrage nach Professoren und Personen mit einem Doktortitel in der Wirtschaft ist gross. Dazu muss man nur einen Blick in die Verwaltungsräte und Stiftungsräte werfen. Gibt es hier Grenzen? Könnte beispielsweise ein Professor VRP oder CEO von Glencore sein? Ist das überhaupt eine relevante Frage? Aus moralisch-ethischer Sicht wohl schon. 

Für den zukünftigen Rektor jedoch sicherlich. Der Verzicht auf jede Art von Nebentätigkeiten soll im Kern wohl verhindern, dass der künftige Rektor in einer exponierten, öffentlich-wirksamen Position sitzt. Doch was heisst das für unbezahlte Mandate? Was heisst das für bezahlte Positionen, wo man auf die Bezahlung verzichtet? Das liegt wohl am Universitätsrat, das genauer festzulegen.

«Ade mitenand»

Die grösste Gefahr bleibt, dass wenn die unternehmerische Freiheit der Institute beziehungsweise der Professorenschaft eingeschränkt oder gar ganz genommen wird, sich irgendwann ein Professor dafür entscheidet irgendwo anders hinzugehen, oder sich zurückstufen lässt. Und dann ist es keine Frage mehr, dass die Forschung und die Lehre darunter leiden wird. Deshalb bleibt nur noch eine Frage: Wollen wir das wirklich für unsere Universität?


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