Klare Prozesse beim Nachteilsausgleich

Im Falle einer Behinderung oder chronischen Erkrankung soll den betroffenen Studierenden ein chancengleiches Studium ermöglicht werden. Dabei werden sie durch die Beratungsstelle «Special Needs» unterstützt. Doch wo hört der Nachteil auf und wo fängt der Vorteil an?

Regula Dietsche, Sie sind Leiterin «Diversity & Inclusion». Damit untersteht Ihnen die Beratungsstelle «Special Needs». Was genau ist die Aufgabe von «Special Needs»?

Dahinter steht natürlich die Bundesverfassung und das Behindertengleichstellungsgesetz. Da geht es darum, dass insbesondere in der Bildung die Chancengleichheit sichergestellt ist. «Special Needs» ist somit nicht zuständig, wenn es um eine akute Grippe geht, sondern wenn es sich um eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung handelt. 

Wie läuft der Prozess zur Genehmigung von nachteilsausgleichenden Massnahmen genau ab?

Sollte ein Studierender oder eine Studierende von einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung betroffen sein, kommt diese Person zu «Special Needs». Ein Erstgespräch bei unserer Beratungsstelle ist obligatorisch, damit ein Nachteilsausgleich zugesprochen werden kann. Einerseits wird beim Gespräch überprüft, ob ein Arztzeugnis vorliegt. Andererseits wird angeschaut, welche Strategien die entsprechende Person bereits entwickelt hat, wo sie im Studium steht, ob es überhaupt Massnahmen braucht, ob es weitere mögliche Unterstützungsaspekte gibt, welche nicht auf einen Nachteilsausgleich hinauslaufen usw. Wir arbeiten bei Bedarf eng mit einer Vertrauensärztin zusammen. «Special Needs» geht mit einer Empfehlung und einer Überprüfung in die «Special Needs Task-Force». Dort findet erneut eine Überprüfung statt, ob der Antrag begründet ist, die Massnahmen verhältnismässig sind und sie auch wirklich einen Nachteilsausgleich schaffen, bevor er zum Studiensekretär geht, der die Massnahmen bewilligt und allenfalls ein Veto einlegen könnte. Bei einem Entscheid wird eine schriftliche Verfügung durch das «Service Center Prozesse, Planung, Prüfungen» erstellt und die nachteilsausgleichenden Massnahmen werden erlassen und entsprechend umgesetzt. Diese können beispielsweise mehr Zeit, einen separaten Prüfungsraum, eine Änderung der Prüfungsform bis hin zu Pausen oder vergrösserte Kopien beinhalten und gelten für die Prüfungen im aktuellen Semester.

prisma hat in einer vergangenen
Ausgabe über einen konkreten Fall berichtet, wo einem Studierenden mit einem Tinnitus-Leiden mehr Zeit und
ein separater Prüfungsraum gewährt wurden. Ausserdem mussten im Hintergrund Wal-Geräusche abgespielt werden. Da fragt man sich als Studierender schnell, ob das nicht irgendwann zu einem Vorteil wird.

Zu dem spezifischen Fall kann ich mich nicht äussern. Ich verstehe, dass bei den anderen Studierenden, v.a. wenn man solche Geschichten hört, das Gefühl aufkommt, hier finde eine Ungleichbehandlung statt. Hier sind zwei Punkte jedoch wichtig: Man weiss nichts über die Krankheitsgeschichte und man weiss nichts über die Qualitätssicherung, welche im Hintergrund abgelaufen ist. Wir haben auch nicht die Erwartung, dass die Studierenden das alles wissen. Die Sensibilisierung und das Appellieren ans Verständnis der Studierenden sind deshalb sehr wichtig. 

Was ist Ihnen von Seiten
«Special Needs» wichtig?

Uns ist es sehr wichtig, dass wenn Studierende grössere gesundheitliche Probleme haben, lieber einmal zu früh zu uns kommen als zu spät. Es gibt immer noch Studierende, die leider erst kommen, wenn sie die Prüfungen nicht bestanden haben. 

Wir haben bisher viel über Personen geredet. Ein anderer wichtiger Aspekt ist jedoch auch, was die Universität, das Umfeld und die Gesellschaft hinsichtlich inklusiver Bildung beiträgt. Das darf nicht vergessen werden. Besonders wichtig ist auch die bauliche sowie digitale Barrierefreiheit.


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