So viel steht fest: Die Grenzen Europas sind noch nicht gezogen. Die Sezessionsbestrebungen Kataloniens und Schottlands führen dies deutlich vor Augen, aber auch in kleineren Regionen blühen ähnliche Ideen auf. Doch wer glaubt, der Gang in die Freiheit sei ein leichter, täuscht sich. Eiserner Wind weht den Freiheitskindern entgegen, obwohl doch klar sein sollte: Sezession ist ein Menschenrecht.
Die etablierten Kräfte der politischen Zentralisierung lassen sich kaum zähmen, sie wirken stark. Dies lässt sich zurzeit beobachten in Spanien, wo die Sezessionsabsichten an der Hartleibigkeit wie dem Chauvinismus der Zentralregierung zerschellen. Entzweiend, intolerant, völlig auf sich selbst bezogen – dies wird den Initianten von etatistischer Seite vorgeworfen. Die politische Atmosphäre ist also extrem angespannt.
Auch in der Alpenrepublik Schweiz sind ähnliche Tendenzen spürbar, wenngleich sie sich noch im Zellstatus befinden. Im Streit um die Gelder des nationalen Finanzausgleichs drohen die wenigen Zahlungsgeber mit Boykott. Doch sie werden auf nationaler Stufe nicht nur überhört, sondern auch im Stich gelassen. Und wie reagieren die Staatsloyalen hier? In gleicher Manier. Wiederum wird die Solidarität angerufen und die Abspaltungs-Fürsprecher werden als Hinterwäldler dargestellt.
Das ist natürlich blanker Unsinn. Es gibt keinen Zwang zur Freiheit innerhalb eines Institutionengeflechts. Das Selbstbestimmungsrecht wiegt höher. Der Einzelne selbst entscheidet, wo und wie er lebt, arbeitet, konsumiert oder investiert, und nicht das Kollektiv. Der Wunsch nach möglichst vollständiger Souveränität ist dabei keineswegs nur als Akt des Widerstands gegen den Hegemonialanspruch einer immer stärker um sich greifenden Zentralregierung zu verstehen. Die Gründe liegen tiefer. Es geht um die Anerkennung von und das Recht auf Andersartigkeit. Vielheit ist das Ziel, nicht deren Auflösung. Es geht um die Begrenzung von Macht durch Teilung derselben. Die Maximen lauten: „Dezentral vor zentral“, „Mannigfaltigkeit statt Einfältigkeit“ und – an erster Stelle stehend – „Privat vor Staat“. Die zentralen Elemente der Staatskunst orten sich mithin in der Subsidiarität, die wiederum in einer starken Gemeindeautonomie wurzelt. Taktgeber ist das Individuum. Und um den Pudels Kern zu treffen: Ein Staat ist im Grunde genommen ein abstrakter Gesellschaftsvertrag. Wer mit den Bestimmungen oder deren Anwendung nicht zufrieden ist, sollte das Recht haben, sich auszuklinken. Das Kollektiv darf sich nämlich gegenüber der kleinsten Einheit in einem Staatswesen, dem Individuum, nicht alles erlauben. Das ist ein Gebot der Aufklärung. Der Minderheitsschutz geht vor. Das Sezessionsrecht ist – konsequent aufklärerisch – einem Staatswesen inhärent. Es garantiert, dass das Selbstbestimmungsrecht in seiner konzeptionellen Uridee wahrgenommen wird. Weiter liefert es nützliche Rückmeldungen an die obersten Etagen, zwingt die politischen Akteure zu Überzeugungsarbeit und vor allem ermöglicht es dank den breiten Mitentscheidungsrechten jene Zustände, die wir verdienen. Im Guten wie im Schlechten.
Das Sezessionsrecht, welches das Selbstbestimmungsrecht und die Freiheit in sich trägt, steht natürlich dem Primat der Politik diametral entgegen. Das ist gut so. Denn die Freiheit hat nur Zukunft – so lange wenigstens der souveräne Bürger nicht nur ein Ideal ist, sondern seine Rechte durchsetzt und nicht der „classe bureaucratique“ erliegt.