Wir vom prisma machen ja gefühlt nichts lieber, als uns über Abläufe und Prozesse an der HSG zu beschweren. Doch wir sind auch fair und haben heute – ganz ausnahmsweise – viel Lob für das DAO und das Prorektorat Studium und Lehre mitgebracht. Denn mit der Revision des Studienrechts, welche am 1. August in Kraft getreten ist, hat sich vieles geändert – und das in eine durchwegs positive Richtung. Etwa 40 Erlasse wurden dabei in die Prüfungsordnungen Bachelor und Master, die Ausführungsbestimmungen Studium und die Weisungen des Studiensekretärs zusammengefasst. Weil du dir aber wahrscheinlich auch diese nicht durchlesen wirst, haben wir die wichtigsten Änderungen nachfolgend für dich aufgelistet:
Keine Prüfungsanmeldung mehr
Eine der wohl unnötigsten Prozesse an der HSG bis anhin war die Prüfungsanmeldung. Obwohl man sich für einen Kurs angemeldet hatte und definitiv zugeteilt war, musste man sich separat nochmal für die Prüfung auf Compass anmelden. Dies gehört nun jedoch der Vergangenheit an: Neu ist man automatisch zu einer Prüfung angemeldet, wenn man den Kurs durch das Bidding zugeteilt erhalten hat. Dies gilt sowohl bei zentralen als auch bei dezentralen Prüfungen. Bis zu einer festgesetzten Frist kann man sich folgen- und kostenlos von einer zentralen Prüfung abmelden. Nach Ende dieser Frist ist eine gebührenpflichtige Abmeldung bis zwei Wochen vor der Prüfung möglich. Bei dezentralen Prüfungen gibt es nach wie vor die Möglichkeit des stillen Rückzuges.
Themenblatt bei der Bachelorarbeit
Wo wir bei unnötigen Prozessen schon sind: Die Abholung des Themenblatts beim DAO war sicherlich auch ganz vorne mit dabei – gehört nun aber ebenfalls der Vergangenheit an. Für die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten muss das Themenblatt nicht mehr physisch abgeholt werden. Die elektronische Anmeldung der Arbeit gilt unter den neuen Regelungen als verbindlich und man erhält eine elektronische Anmeldebestätigung.
Viertelnoten
Die Viertelnoten gab es bisher nur bei Bachelor- und Masterarbeiten. Unter den neuen Regelungen kann die Notenvergabe je nach Massgabe des Dozierenden auch bei Prüfungen in Viertelnotenschritten erfolgen. Eine kleine aber durchaus faire Änderung, welche wir begrüssen.
Fotografieren bei Prüfungseinsichten
Während bis anhin nie wirklich klar war, welche Rechte man als Studierender nun genau bei Prüfungseinsichten hat, legt das neue Studienrecht klare Bestimmungen fest. So hat man neu unter anderem das Recht, Einsicht in die Prüfungsfragen, die eigenen Prüfungsantworten, die Punkteverteilung, die Notenskala und unter Umständen auch in die Musterlösung zu erhalten. Es dürfen zudem Notizen und, unter gewissen Voraussetzungen, Fotos von den eigenen Prüfungsunterlagen angefertigt werden.
Freiwilliger zweiter Versuch
Man kennt sie: Die Bachelor-Studierenden, die eine Prüfung nach 15 Minuten leer abgegeben und eine 1 gekriegt haben, um so in den zweiten Versuch zu kommen und alle ihre ungenügenden Leistungen zu wiederholen. Doch auch dies wird von nun an nicht mehr nötig sein. Studierende, welche noch nicht die maximale Anzahl von Minus-Kreditnotenpunkten erreicht haben, können die Bachelor-Ausbildung oder die Master-Stufe freiwillig abbrechen und sich in den zweiten Versuch versetzen lassen. Aber aufgepasst: Bei Studierenden, welche im zweiten Versuch bestehen, wird im Diploma Supplement ausgewiesen, dass ein zweiter Versuch angetreten wurde.
Vom Assessmentjahr zum Bachelor
Zum Abschluss noch eine wichtige Änderung für alle Assessies: Ihr könnt von nun an nur dann provisorisch euren Bachelor anfangen, wenn maximal eine einzige Studienleistung aus dem Assessmentjahr ausstehend ist. Umso mehr gilt also jetzt: Wer schiebt, verliert.
Für alle, die nach diesem Artikel neugierig geworden sind, was sich sonst noch alles geändert hat, gibt es unter folgendem Link die genauen Informationen zu den materiellen Änderungen des Studienrechts sowie deren Auswirkungen in voller Länge: