Zumindest hier an der HSG ist das (noch?) keine Grundsatzfrage. Jeder darf seine Anwesenheit in Vorlesungen und Übungen nach eigenen Wünschen und Gusto entscheiden. Eine Anwesenheitspflicht gibt es nicht. Das eröffnet ungeahnte Freiheiten! Nur so ist es möglich, dass kein geringer Anteil der Studenten zu Beginn des Semester noch in der ganzen Welt verstreut ist – sei es im NY-Office von Goldman, einer NGO in Indien oder einfach an einem malerischen Strand in den Malediven. Zurück kommt der Student mit neuen Erfahrungen und Weltkenntnis, die ein Hörsaal kaum vermitteln kann. Und das ist sehr gut: nicht nur für uns, sondern auch für die Universität und für zukünftige Arbeitgeber.
In der medialen Debatte wird oft die Anwesenheitspflicht an Universitäten gefordert. Zwar kann das bei manchen Studiengängen durchaus Sinn machen – Geisteswissenschaften leben zweifelsohne vom Diskurs – Wirtschaft und speziell BWL gehört jedoch definitiv nicht zu diesen Studiengängen. Oft wird der Ökonomie und der Betriebswirtschaftslehre – nicht zu Unrecht – Oberflächlichkeit, Praxisferne und Einseitigkeit vorgeworfen. Aber das unterschiedliche Engagement der Studentinnen und Studenten eben in der Praxis und in der Welt zeigt genau das Gegenteil.
Die Organisationsform unserer Universität unterstützt das sehr gut – Anwesenheit wird nicht vorausgesetzt; Inhalte lediglich in einem konzentrierten Zeitraum geprüft. So bleibt viel Platz für die eigene Entwicklung!