Peitsche

Anrechnungsstelle für unzurechenbar erklärt

Wenn man als HSG-Studierende/r ein Austauschsemester absolvieren möchte, sollte man im Idealfall bereits im Voraus mit der Zulassungs- und Anrechnungsstelle (ZAS) abklären, welche Veranstaltungen für welchen Bereich angerechnet werden können. Das über das Serviceportal zusammengestellte Anrechnungsgesuch muss zunächst per Mail an die ZAS eingereicht werden. Danach heisst es erst einmal abwarten, denn eine Antwort erhält man frühstens nach zwei bis drei Wochen. Da meistens nicht alle gewünschten Kurse anrechenbar sind, kann sich der Mailkontakt schon mal über mehrere Monate erstrecken, was ziemlich mühsam sein kann.

Wenn man dann im Austausch von anderen HSG-Kommilitonen erfährt, dass ihnen eine Veranstaltung, die einem selbst von der ZAS nicht anerkannt wurde, angerechnet wird, kann die anfängliche Vorfreude auf ein Semester fern von der HSG schnell verblassen. Wer das Gefühl hat, dass ein einfaches Telefonat mit der ZAS Klarheit schaffen kann, wird abermals enttäuscht. Denn die Leitungen sind nur von Dienstag bis Donnerstag von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet und meistens die ganze Zeit belegt.

Umso überraschender scheint es, wenn man einen Tag vor der Prüfungsanmeldung eine Mail von der ZAS im Posteingang vorfindet, in der einem mitgeteilt wird, man habe doch noch einen Kommilitonen in der Datenbank gefunden, dem der gleiche Kurs angerechnet wird, und dass dieser einem deshalb jetzt auch anerkannt werde. Schön und recht; von einer angeblichen Elite- Universität könnte man jedoch mehr Gleichbehandlung erwarten. Insbesondere deshalb, weil sich solche Angelegenheiten schnell herumsprechen und nur zu Ärger und Frustration führen. Definitiv das Letzte, womit man sich im Austauschsemester befassen will.


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