Abstimmung vom 9. Februar 2014

Volksinitiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache”
(Text: Matthias Niklaus)

Ziel der Vorlage

Die Vor­lage will die Kos­ten eines Schwan­ger­schafts­ab­bruchs aus der ob­li­ga­to­ri­schen Grund­ver­si­che­rung strei­chen. Da­durch soll die All­ge­mein­heit keine Ab­trei­bun­gen mehr mit­fi­nan­zie­ren müssen.

Wich­tigste Änderungen

Die An­nahme der In­itia­tive hat zur Fol­ge, dass Ab­trei­bun­gen nicht mehr von der ob­li­ga­to­ri­schen Kran­ken­ver­si­che­rung ge­deckt, son­dern von den Be­trof­fe­nen selbst be­zahlt werden.

Ar­gu­mente dafür

Entlastung der ob­li­ga­to­ri­schen Kran­ken­ver­si­che­rung um schät­zungs­weise 8 Mio. Fran­ken, was zu einer Prä­mi­en­sen­kung für alle führe. Aufhebung fi­nan­zi­el­ler An­reize einer Ab­trei­bung als ge­sell­schaft­lich fi­nan­zierte Verhütungsvariante. Abtreibungskosten soll­ten von den Ver­ur­sa­chern be­zahlt wer­den und nicht von der Ge­sell­schaft ge­tra­gen werden. Sicherstellung, dass Kran­ken­kas­sen nur Hei­lun­gen be­zah­len und nicht auch Tötungen.

Ar­gu­mente dagegen

Ohne Un­ter­stüt­zung der Kran­ken­kasse könn­ten sich ei­nige Schwan­gere die Ab­trei­bung nicht leis­ten, was ver­mehrt zu un­ge­woll­ten Kin­dern füh­ren würde. Folgekosten un­ge­woll­ter Ge­bur­ten könn­ten für die Ge­sell­schaft höher sein als die ein­ge­spar­ten Kosten. Die heu­tige Re­ge­lung ge­währ­leiste fach­lich hoch­wer­tige Be­hand­lung von Ab­trei­bun­gen. Prämiensenkungen sind ge­ring, da Ab­trei­bun­gen nur 0,03% der Kos­ten der Kran­ken­kas­sen ausmachten.

Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung”
(Text: Matthias Hodler)

Ziel der Vorlage

Die Zahl der Ein­wan­de­rer in die Schweiz soll durch jähr­li­che Höchst­zah­len („­Kon­tin­gen­te“) ein­ge­schränkt und damit re­gu­liert werden.

Wichtigste Änderungen

Anstelle der Per­so­nen­frei­zü­gig­keit be­stimmt die Schweiz mit Hilfe von Kon­tin­gen­ten eine jähr­li­che Höchst­zahl für Ein­wan­de­rer. Das Frei­zü­gig­keits­ab­kom­men mit der EU muss neu ver­han­delt werden. Diese Höchst­zah­len be­tref­fen alle Arten von Ein­wan­de­rung glei­cher­mas­sen (A­syl­be­reich, Ar­beitsein­wan­de­rer, Grenz­gän­ger etc.). Der In­itia­tiv­text nennt keine Zah­len. Es hängt also sehr stark von der Um­set­zung ab, wie gross die rea­len Aus­wir­kun­gen der In­itia­tive wären.

Argumente dafür

In der Schweiz gebe es eine zu hohe Ein­wan­de­rung. Dies schade der Schweiz auf ver­schie­denste Weise. Die Schweiz müsse ei­genstän­dig über die Ein­wan­de­rer in die Schweiz be­stim­men kön­nen, egal ob dies Ar­beits­kräfte oder Asyl­be­wer­ber seien. Ausländische Ar­beits­kräfte mit tie­fen Löh­nen drück­ten auch die Löhne der Schwei­zer Ar­beits­neh­mer nach unten.

Argumente dagegen

Die ge­sam­ten Bi­la­te­ra­len Ver­träge I mit der EU wür­den hin­fäl­lig. Diese seien für den Wirt­schafts­stand­ort Schweiz aber äus­serst wichtig. Unternehmen seien an­ge­wie­sen auf einen freien Ar­beits­markt, um die be­nö­ti­gen Ar­beits­kräfte zu finden. Die In­itia­tive schwä­che die Po­si­tion der Schweiz in der in­ter­na­tio­na­len Ge­mein­schaft und ge­fährde die guten Be­zie­hun­gen zur EU.

Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI
(Text: Ronja Harder)

Ziel der Vorlage

Das Schweizer Bahnsystem soll leistungsfähig bleiben. Dafür wird dessen Betrieb gesichert und das Angebot an Sitzplätzen und Zugverbindungen der steigenden Nachfrage angepasst.

Wichtigste Änderungen

Der Ausbau der Bahninfrastruktur soll in zwei Ausbauschritten geschehen. Die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt, Ausbau der Bahninfrastruktur wird neu durch einen unbefristeten Bahninfrastruktur-Fonds BIF gesichert, der an Stelle des bisherigen befristeten Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte tritt. Die Mittel sollen aus mehreren Quellen einfliessen. Die Obergrenze für den Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer wird neu gesetzt, um so Mehreinnahmen zu generieren.

Argumente dafür

Die Passagiere erhielten mehr Platz und bessere Verbindungen. Die Finanzierung sei langfristig gesichert und entlaste den Bundeshaushalt. Die Standortattraktivität von Kantonen und Tourismusregionen würde gesteigert und ein Beitrag zum Wirtschaftswachstum geleistet.

Argumente dagegen

Das Verursacherprinzip werde durch die Finanzierung aus Strassengeldern verletzt. Diese fehlten entsprechend für den Ausbau des Strassennetzes, welches benachteiligt würde. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes sei nicht erwiesen.

Die ausführlichen Texte zur Abstimmung vom 9. Februar 2014 findet ihr auf vimentis.ch


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