Bei der Privatrecht ZGB-Prüfung unterlief dem Lehrstuhl von Thomas Geiser bekanntlich ein schwerwiegender Fehler. Der Teil Familienrecht/Erbrecht stammte 1:1 aus einer alten Prüfung aus dem Jahre 2011. Leider wird das Abschreiben von Musterlösungen durch Studenten bei einer Open-Book Prüfung nicht toleriert. Etwas ins Reine zu schreiben, ist eine Praxis, welche lediglich an den Lehrstühlen erlaubt ist. Jene stellen dementsprechend hohe Erwartungen an Bewerber, welche sich für einen der begehrten Posten interessieren.
So wird hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, dass eine der zahlreichen Aufnahmebedingungen das Abschreiben von Prüfungsaufgaben beinhalte. Es handle sich dabei um den Albtraum jedes Bewerbers. Hierbei sei das Schwierigste, dass kein einzelnes Detail verändert werden dürfe und wenn die Rede von keinem einzigen ist, dann sei damit auch wirklich die noch so kleinste Einzelheit gemeint. Das heisst: Nicht einmal die Namen dürfen abgeändert werden. Damit wird natürlich ein kolossaler Mangel an Kreativität vorausgesetzt, weshalb sich vor allem Rechtsstudenten hierbei im Vorteil befinden und somit jene auch meistens einen solchen Posten ihr Eigen nennen dürfen.
Nach diesem Vorfall, welcher so behandelt wurde, als hätte Gleichwertiges noch nie stattgefunden, ging nach der Entscheidung, eine Wiederholungsprüfung durchzuführen, ein Aufschrei durch alle 185 Studenten und sämtliche Lehrstühle. Es sei nicht zumutbar, dass an der künftigen Praxis etwas verändert werden sollte. Kreativität sei eine Eigenschaft, welche jahrelange Übung benötige. Es fehle schlichtweg das interne Know-how, um einen solchen Kurswechsel stemmen zu können. Ob der Wechsel gelingt, wird sich in der nächsten Zeit zeigen.