Alle Jahre wieder …

Das neue Hilfsmittel-Reglement sieht bloss noch eine zulässige Taschenrechnerserie vor. Diese Anpassung ist bereits die zweite Reglementsänderung in vier Jahren. Der Studiensekretär äussert sich zu den Gründen und der künftigen Entwicklung.

Seit dem 1. August 2013 ist das neue «Reglement Prüfungshilfsmittel der Universität St. Gallen» in Kraft. Die für die Studenten spürbarsten Auswirkungen ergeben sich dabei in Bezug auf die erlaubten Taschenrechner. Beinahe ist man versucht ein «Alle Jahre wieder …» anzustimmen, denn in den letzten vier Jahren galten drei unterschiedliche Taschenrechnerreglemente. War vor drei Jahren noch abstrakt umschrieben, was einen einfachen Taschenrechner ausmacht, hatte man sich die vergangenen zwei Jahre an einem abschliessenden Merkblatt mit den erlaubten Modellen zu orientieren. Nun steht eine weitere Neuerung an.

Ein Modell

Das neue Reglement verzichtet nun auf die Abgrenzung zwischen einfachen und erweiterten Modellen und lässt lediglich noch Exemplare aus der TI-30-Reihe zu. Damit wurde nun die wohl praktisch einfachste Lösung gewählt, um die Zulässigkeit eines Taschenrechners zu prüfen. Jan Metzger, Studiensekretär der Universität St. Gallen, erklärt, dass die Einschränkung notwendig wurde, weil die früheren Regeln sowohl bei den Studenten wie auch bei den Aufsichtspersonen zu Unsicherheiten führten. «Die Überprüfbarkeit in der Prüfungssituation ist zeitlich sehr schwierig, eine einfache Regelung daher notwendig.» Auch dürfte der Wechsel auf externe Prüfungsaufsichten mit ein Grund für die Anpassung gewesen sein. Für diese sei es notwendig gewesen, die erlaubten Modelle explizit aufzuführen, sodass auch Nichtakademiker innert kurzer Zeit eine Überprüfung vornehmen können. Immerhin wurde das einzige nunmehr zulässige Modell in einer Umfrage unter den Dozenten eruiert und ist bei der eidgenössischen Matura zugelassen. In dieser Hinsicht wird die neue Regelung auch vonseiten der Studentenschaft begrüsst, erklärt Christoph Bucher, Vorstand Interessenvertretung, wenngleich bedauert wird, dass diese erst im zweiten Anlauf gelang.

Drei in vier

Dass die neue Regelung in Bezug auf die Rechtssicherheit Klarheit schafft, steht ausser Frage. Allerdings muss Teil ebendieser Rechtssicherheit auch eine gewisse Beständigkeit bestehender Regeln sein. Es bleibt daher fraglich, wieso nicht bereits 2011 die aktuelle Ordnung erlassen wurde, sondern erst ein abschliessender Katalog mit zulässigen Modellen erstellt wurde, mithin in vier Jahren drei unterschiedliche Regelungen galten. Grund dafür sei primär gewesen, dass man die Akzeptanz der neuen Regelung sichern und sich dementsprechend nicht innert zu kurzer Zeit auf bloss ein Modell festlegen wollte, erklärt Metzger. «Es musste sich erst zeigen, dass sechs Modelle zu viel waren.» Zwar sei klar, dass für die Studenten die Vorlaufzeit nie lang genug sein kann; es werde jedoch bei etwaigen Disziplinarfällen auch ein gewisses Augenmass angewandt. Hoffnung besteht zumindest, dass die eigene Taschenrechnersammlung nicht weiter anwächst. Zwar will Metzger nichts versprechen, doch hofft er, dass die jetzige Lösung Bestand haben wird und das Problem Taschenrechner für einige Zeit vom Tisch ist.

Neue Herausforderungen

Unabhängig von den aktuellen Anpassungen im Hilfsmittelreglement, haben die Problemfälle im Zusammenhang mit dem Taschenrechner  massiv abgenommen. Gerade technische Fragen geben kaum mehr Anlass zu Diskussionen. «Der häufigste Taschenrechnermissbrauch ist heute wohl, dass auf dem Gehäuse Notizen angebracht werden», schildert Metzger. In Zukunft werde man sich eher mit neuen Phänomenen beschäftigen müssen. Zu denken ist etwa an Entwicklungen wie die Google-Brille oder die Samsung-Uhr. Lösungen werden sich zeigen müssen, wobei letztlich vor allem «angepasste Prüfungsformen und Fragemuster, bei denen es egal ist, welche Hilfsmittel benutzt werden» eine Möglichkeit darstellen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Es sind grundsätzlich alle Taschenrechner der TI-30-Serie erlaubt.
Die Unterscheidung zwischen einfachen und erweiterten Modellen entfällt.
Das separate Taschenrechner-Reglement wurde aufgegeben; die Regelungen in das Hilfsmittel-Reglement integriert.


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