Braucht die SHSG nach 100 Jahren einen Neustart?

Unsere SHSG wird nicht selten zur Zielscheibe von Kritik. Dieses Jahr durfte ich als prisma-Chefredaktorin meine eigenen Erfahrungen in der Zusammenarbeit sammeln. Mein Rückblick auf ein turbulentes Jahr.

Unklare Prozesse und keine akademischen Anforderungen an Mitglieder des Justizorgans sind die aktuellen Herausforderungen der SHSG (Illustration: Mariska Rüger)

Dieses Jahr feiern wir 100 Jahre SHSG. Ein geschichtsträchtiges Jubiläum, bei welchem wir uns als Studierende durchaus ins Bewusstsein rufen dürfen, dass wir Dienstleistungen wie die Erweiterung der Lernplätze oder die Schaffung des beliebten «Bereich G» dem Einsatz der SHSG zu verdanken haben. Im Zuge des Jubiläums erscheint die SHSG auch im Glanz eines neuen Brandings. Dieser neue Auftritt gegen aussen löst die strukturellen Probleme der SHSG jedoch nicht – ihre Komplexität, Schwerfälligkeit und Ineffizienz bleibt. Ein Neustart scheint also dringend nötig.

Unüberschaubarer Reglements Dschungel

Die SHSG – bestehend aus ihrem Vorstand, dem Studentenparlament (StuPa), der Rekursstelle sowie den Initiativen wie z.B. dem prisma oder Ressort International –ist durch ihre Statuten und unzähligen Reglemente organisiert. Einen Überblick über das Rechtssystem scheint innerhalb der SHSG jedoch niemand wirklich zu haben. So verstossen die SHSG-Organe aufgrund fehlender Kenntnis der eigenen Statuten gerne selbst dagegen. Wie prisma schon im Jahr 2017 berichtete, musste die damals gewählte Rekursstelle, die nicht mit der Uni-Rekurskommission für die Beurteilung von Notenverfügungen zu verwechseln ist, geschlossen zurücktreten. Grund dafür war, dass das in den Statuten vorgesehene Kriterium für die Zusammensetzung der Rekursstelle nicht beachtet wurde. Die Bestimmung in den Statuten hierzu sei «schlichtweg niemandem aufgefallen». Auch das prisma hat sich dieses Jahr daran versucht, sich mit den Rechtsbehelfen in den SHSG-Statuten auseinanderzusetzen, mit einem ernüchternden Ergebnis: Nach stundenlangen Sitzungen mit der Initiativen- und Rechtskommission sowie Abklärungen mit der Geschäftsprüfungskommission weiss man in etwa genau so viel wie vorher. Stellt man eine konkrete Frage, entgegnen einem Antworten wie «Ich weiss zwar nicht, wie der Prozess ist, aber ich denke…». Mehr als ein Strauss von Gedanken und Meinungen kann man von diesen Sitzungen also nicht erwarten. Ich frage mich deshalb, wozu dieses ganze Normengeflecht dient, wenn es niemand innerhalb der SHSG kennt, geschweige denn versteht und es somit sehr schwer ist, die einzelnen Normen überhaupt zur Anwendung zu bringen. Gleichzeitig verwundert es mich in Anbetracht des Abstimmungsprozesses im StuPa nicht, dass Mitglieder der SHSG, insbesondere die ParlamentarierInnen, gar nicht die Chance haben beziehungsweise sich nicht darum bemühen, die Reglementsinhalte und deren Hintergründe zu erfahren. So wurde beispielsweise eine Reglementsänderung des prisma, welche auf knapp zwei Seiten ausformuliert war, innerhalb von weniger als drei Minuten erläutert sowie einstimmig und ohne Rückfragen angenommen. Es hatte somit kaum ein Parlamentsmitglied die Chance, die Änderung vorab zu lesen, geschweige denn zu verstehen, worüber gerade abgestimmt wurde. Sieht so studentisches Engagement innerhalb der SHSG aus?

Auch das SHSG-Rechtsprechungsorgan, die Rekursstelle, tut sich schwer mit der Rechtsanwendung. In ihrem Endentscheid im Rekursverfahren über die Auslegung des prisma-Reglements erwähnte sie, dass gemäss Artikel 51 der SHSG-Statuten der Entscheid von den Parteien an den Universitätsrat weitergezogen werden kann. Komisch nur, dass der Artikel 51 gar nicht existiert, denn die SHSG-Statuten reichen nur bis Artikel 48. Auf Anfrage des prisma wurde schnell von Artikel 51 auf Artikel 34 Abs. 2 korrigiert, wobei bei letzterem lediglich steht, dass ein Entscheid des StuPa an den Universitätsrat weitergezogen werden kann. In diesem Fall handelte es sich aber nicht um einen Entscheid des StuPa als Legislative, sondern der Rekursstelle als Justizorgan. Auf weitere Nachfrage erfuhren wir, dass dieser analog anwendbar sei. Die Argumentationskette von einem erfundenen Artikel über die analoge Anwendung eines Artikels, der eigentlich ein anderes Organ explizit nennt, ist schwierig nachzuvollziehen. Vielleicht empfiehlt sich deshalb die Erstellung eines St.Galler Kommentars zu den SHSG-Statuten, damit man die Möglichkeit hat, sich in diesem Rechtssystem orientieren zu können.

Die SHSG-Rekursstelle: Justiz oder Willkürorgan?

Die Erfindung eines nicht-existenten Artikels war nur einer von vielen fragwürdigen Vorfällen. So entscheidet die Rekursstelle über Dringlichkeitsentscheide, welche normalerweise innerhalb von zehn Tagen getroffen werden, innerhalb von zwei Monaten. Sie vergass, einen Entscheid, der seit einer Woche fertiggestellt worden war, an die Parteien weiterzuleiten und ihre Mitglieder konnten sich nicht erklären, wie es passieren konnte. Hinzu kommt, dass auf Nachfrage des prisma, weshalb die Deadline für den Rekursentscheid mehrmals verstrichen lassen wurde, mit fadenscheinigen Ausreden wie der Corona-Isolation und dem eingeschränkten Zugang zu Literatur aufgrund der Bib-Schliessung reagiert wurde. Das prisma fragt sich hier, weshalb Kommunikationsmittel wie MS Teams oder Zoom sich noch nicht bei der Rekursstelle etabliert haben und weshalb der Weg zu einer anderen Bibliothek für die sorgfältige Ausübung der Pflichten zu viel verlangt ist. Auf die Anprangerung dieser Missstände hin wurde ich von der SHSG belehrt, dass aufgrund der Gewaltentrennung als demokratische Errungenschaft dagegen nicht vorgegangen werden kann. Dabei wurde aus meiner Sicht ausser Betracht gelassen, dass zu den demokratischen Prinzipien auch eine funktionierende Justiz gehört. Diese Vorfälle lassen deshalb die Frage aufkommen, ob im Allgemeinen nicht ein strengerer Anforderungskatalog (z.B. ein Bachelorabschluss) für Mitglieder der Rekurstelle aufzustellen ist. Bisher einziges Kriterium ist, dass mindestens eines der Mitglieder ein Jahr in der SHSG beschäftigt gewesen sein muss. Das heisst, es könnte auch ein BWLer-Trupp Rechtsbegehren von uns Studierenden «durchswotten».

Vogelfrei und Sündenbock im System SHSG

Das prisma hat dieses Jahr auch die Erfahrung gemacht, dass die Einhaltung von schriftlich niedergeschriebenen und parlamentarisch verabschiedeten Normen bei der SHSG keineswegs garantiert ist. Folgende Beispiele illustrieren diesen rechtsfreien Raum innerhalb der SHSG: So steht dem prisma gemäss seinem vom StuPa angenommenem Reglement die Verwendung einer Kreditkarte mit einer Limite von CHF 2‘000 pro Monat zu, um die laufenden Ausgaben vom prisma-Konto direkt abzubuchen. Ohne Grund wurde unserer Initiative die Verwendung einer Kreditkarte vom vorherigen SHSG-Vorstand verwehrt. Dies hatte zur Konsequenz, dass jeweils ein prisma-Mitglied die Druckkosten des Hefts vorschiessen, danach ein Spesenformular ausfüllen und dieses dem prisma-Finanzvorstand senden musste, damit es dieser dem SHSG-Finanzvorstand überreichen und dieser die Zahlung mit der Zustimmung des SHSG-Präsidenten vom prisma-Konto auslösen konnte. Erfreulicherweise fand nun im neuen SHSG-Vorstand ein Umdenken statt und so durften wir uns dieses Jahr über den Erhalt einer Kreditkarte freuen.

Leider steht es aktuell um unsere reglementarisch zugesicherte Unabhängigkeit nicht rosig. Obwohl im prisma-Reglement explizit die redaktionelle Unabhängigkeit und jegliche Unterlassung von Einflussnahmen durch andere SHSG-Organe festgehalten ist, fragte die Rekursstelle im Rahmen eines Verfahrens nach, ob unsere Redaktion im Frühlingssemester plane, einen Artikel zur Umbenennung der SHSG zu schreiben. Die Tatsache, dass Entscheide der prisma-Redaktion massgebend für Beschlüsse des SHSG-Rechtsprechungsorgans sind, zeigt, dass unsere redaktionelle Unabhängigkeit unter dem Mantel der SHSG nicht gewährleistet ist.

Nicht nur wurden uns unsere Rechte nicht zugestanden, sondern auch den Sündenbock durften wir dieses Jahr spielen. Aufgrund der nicht zugestandenen Rechte hat das prisma die Zusammenarbeit mit der SHSG an einer Jubiläumsbroschüre über deren Geschichte abgesagt. Daraufhin erreichte das prisma eine Nachricht, in welcher nach einer Rechtfertigung gefragt wurde, wie wir nur die Studierenden an ihrem mentalen Tiefpunkt im Stich lassen können. Ich zweifle jedoch bis heute daran, dass der Erhalt einer Jubiläumsbroschüre HSG-Studierende aus dem Corona-Blues erweckt hätte.

Kontinuierliche Unterstützung

In einer Sache dürfen wir uns als Studierendenmagazin jedoch auf die langjährige Unterstützung der SHSG verlassen. Wir brauchen uns gar nicht erst Satire über die SHSG auszudenken. Ihre Organe sorgen schon regelmässig selbst für Lacher.

Abschliessend bleibt mir nur noch denjenigen zu danken, die immer ein offenes Ohr für die Anliegen unserer Initiative haben. Ich hoffe, zum Start in die nächsten 100 Jahre SHSG gehört auch die Entschlackung von Strukturen und Prozessen, damit Rechtsnormen nicht Schaufensterpuppen bleiben, sondern auch angewendet werden; Entscheide dort gefällt werden können, wo die Probleme anfallen und dass sich das studentische Engagement innerhalb der SHSG wieder auf die Verbesserung des Campus-Lebens fokussiert und nicht auf die kräftezerhende Auseinandersetzung mit unklaren Reglementen und ineffizienten Prozessen.

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