Keine Gelder für Rekurse

Bei einem Rekurs scheuen Studenten wegen geringer Erfolgsaussichten und hoher Kosten den Weg durch die Instanzen. Gerade in Härtefällen wäre finanzielle Unterstützung durch die Studentenschaft im Interesse aller Beteiligten.

Die Prüfungsphase verlangt den Studenten viel ab. Die Bibliothek platzt aus allen Nähten, mit leeren Blicken bewegen sich die Hochschüler über den Campus. Nach den Prüfungen wird der Notenvoranzeige entgegenfiebert, welche für manche mit einer bösen Überraschung aufwartet. Die Prüfungseinsicht verwandelt sich in einen orientalischen Basar. Dort werden die Stimmen lauter und der halbe Punkt entscheidet über Leben und Tod. Lange Schlangen bilden sich vor jenen Einsichten, die sich nicht gerade mit einer funktionierenden Organisation rühmen können.
Jeder, der schon einmal mit einem Prüfungsassistenten diskutiert hat, weiss, dass es einfacher ist, ein Stück Granit abzubeissen. Oftmals ist es aussichtslos, da sowieso nur über falsch zusammengezählte oder fehlende Punkte verhandelt werden kann. Geht es um andere Streitpunkte, wird der Student auf den Weg des Rekurses verwiesen. Dennoch gibt es immer wieder Studiengenossen, die anlässlich weniger Punkten vor die Rekurskommission ziehen – mit einem finanziellen Zustupf des Vaters im Rücken.

Verletzung fundamentaler Rechtsgüter

Abgesehen von solchen Bagatellen gibt es Fälle, in denen fundamentale Rechte von Studenten tangiert sind. «Es handelt sich hierbei um schätzungsweise zwei bis drei Fälle pro Jahr», sagt Elias Reichsöllner, Mitglied der Rekursberatung der Studentenschaft. Aktuell können Studenten der HSG gegen Verfügungen der Universität Rekurs einlegen: Die erste Instanz ist die Rekurskommission, die zweite der Unirat. Erst dann wird der Rekurs drittinstanzlich von einem Gericht behandelt. Das Rekurrieren ist jedoch ab der ersten Instanz mit hohen Kosten verbunden: Primär sind das Anwalts- und Verfahrenskosten, die im Falle einer Abweisung des Rekurses vom Studenten zu übernehmen sind. Das hohe finanzielle Risiko als Einzelperson und eine vor einigen Jahren vollzogene Kostenerhöhung hält derzeit Studenten davon ab, allenfalls kontroverse Urteile der Rekurskommission beziehungsweise des Unirats vor die nächsthöhere Instanz zu bringen. Dies ist dringend nötig, da sich noch keine höhergerichtliche Rechtsprechung zur entsprechenden Thematik etabliert hat.
Ein konkreter Fall, in welchem fundamentale Interessen tangiert waren, betraf einen Assessment-Studenten. Dieser hatte seine Wissenschaftliche Hausarbeit per Einschreiben an die Prüfungsleiterin und per A-Post an die Studienadministration versendet. Ebenfalls schickte er der Prüfungsleiterin das PDF-Dokument seiner Arbeit per Mail. Der rechtzeitige Eingang der Arbeit per Post und per Mail wurde ihm von der Prüfungsleiterin bestätigt. Gemäss dem Merkblatt war lediglich eine Abgabe bei der Studienadministration und das Mail mit dem PDF-Dokument an die Prüfungsleiterin notwendig. Der Student wollte mit der postalischen Zustellung der Arbeit an die Prüfungsleiterin jedoch auf Nummer sicher gehen. Aus ungeklärten Gründen kam der Brief bei der Studienadministration jedoch nie an. Obwohl das Einschreiben bei der Prüfungsleiterin rechtzeitig ankam und obwohl er die Postquittung vorweisen konnte, wurde sein Rekurs betreffend Enreichungsfehler abgewiesen. Er bekam für die Arbeit die Note 1, was das Nichtbestehen des Assessment zur Folge hat.
Dies kann als krasser Verstoss gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip und als überspitzter Formalismus interpretiert werden. Bei diesem Fall wäre eine Grundsatzentscheidung wünschenswert gewesen, da sie alle Studenten betrifft und auch alle Studenten davon profitieren würden. Aus zuverlässigen Quellen weiss prisma, dass es zu einer aussergerichtlichen Einigung mit der Uni gekommen ist.

Fehlende Kriterien zur Entscheidfällung

Genau für solche Härtefälle wollte Elias Reichsöllner ein Budget beantragen, welches ermöglicht hätte, rekurrierende Studenten im Falle von Grundsatzentscheiden, die fundamentale Interessen aller Studenten betreffen, zu unterstützen. Angepeilt waren in einem ersten Schritt etwa 15  000 Franken. Einen Anwalt, der sich um die von der Studentenschaft ausgesuchten Fälle gekümmert hätte, habe er bereits gefunden.
Wenn die Rekursberatung der Studentenschaft einen Fall betreut, den sie als förderwürdig erachtet, soll sie die Möglichkeit haben, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung an den SHSG-Vorstand zu stellen, findet Elias Reichsöllner. Der Vorstand könnte gemeinsam darüber entscheiden, ob die Studentenschaft das finanzielle Risiko des Falls tragen möchte oder nicht. Denkbar wäre ebenfalls, dass die Rekursberatung bei der Evaluation von emeritierten Professoren beraten wird.
Ein solches Budget müsste das Studentenparlament (Stupa) zusprechen. Als Aussenstehender ist es Reichsöllner jedoch nicht möglich, im Stupa Anträge zu stellen. Deshalb war er darauf angewiesen, dass jemand vom Vorstand der Studentenschaft einen entsprechenden Antrag für ihn einreicht. Dieser hält die Sache zwar für unterstützungswert, wie Vizepräsident Eric Tarantini bekräftigt. Ihm und dem Finanzvorstand fehlten jedoch handfeste Kriterien, welche es ermöglicht hätten, über den Vorschlag der Rekursberatung zu entscheiden. Ausserdem sieht die SHSG die Schaffung eines Budgetpostens kritisch und spricht sich stattdessen für die Einrichtung eines Fonds aus.
Ebenfalls stellen sich für den Vorstand viele Folgefragen: Wie hoch soll das Budget ausfallen? Wie lange werden laufende Verfahren unterstützt? Wäre ein Einsatz studentischer Gelder für diesen Zweck auch gerechfertigt, wenn der Rekurs schlussendlich nicht erfolgreich ausfällt? Die wichtigste Frage wäre wohl, wie im Zusammenhang mit der ständigen Fluktuation in den studentischen Gremien eine objektiv begründete Genehmigung von Geldern auch in Zukunft sichergestellt werden soll. Als Alternative zur Rekursfinanzierung bemüht sich die SHSG präventiv bei den Prüfungseinsichten anzusetzen. Die qualitative Verbesserung der Einsichten soll sich damit positiv auf das Rekurswesen auswirken.
Mit diesen Kritikpunkten und dem fehlenden juristischen Fachwissen fühlte sich der Vorstand schlicht nicht in der Lage, damit vor das Stupa zu gehen. Eric Tarantini rechtfertigt die Handlungen des Vorstandes mit der fehlenden, schriftlichen Ausarbeitung der voraussichtlichen Organisation einer Rekursfinanzierung, diese wäre notwendig gewesen, um im Stupa eine Sprechung von studentischen Geldern überhaupt zur Sprache zu bringen. Reichsöllner hatte zwar das Vorhaben auf Papier gebracht; dem Vorstand war dies jedoch zu wenig, da für ihn wichtige Fragen ungeklärt blieben.
Es blieb Reichsöllner somit nichts anderes übrig, als den Antrag von der Präsidentin des Stupas einreichen zu lassen. Da im vom Präsidium eingereichten Antrag ein konkreter Betrag für die Neubudgetierung aber fehlte, konnte gar nicht über den Antrag abgestimmt werden. Dennoch entbrannte eine Diskussion im Parlament, wobei auch dort eine ähnliche Meinung wie im SHSG-Vorstand vertreten wurde: Es fehlen Kriterien zur Bestimmung der fundamentalen Interessen. Ferner wird von einigen Parlamentariern befürchtet, dass die Anzahl an Rekurse ins Unermessliche steigen könnte. Am Ende der Diskussion resultierte keine einheitliche Meinung unter den Parlamentariern.

Über dem Gesetzgeber?

Es drängt sich in der vorherrschenden Diskussion die Frage auf, ob die Studentenschaft und das Stupa in der ganzen Diskussion um «fehlende Kriterien» und «ins Unermessliche steigende Rekurse» ihre Kernaufgabe vergessen: die Wahrnehmung studentischer Interessen. Letztendlich geht es nicht darum Studenten dabei zu unterstützen, bessere Noten einzuklagen, sondern um absolute Härtefälle. Gerade weil die Fälle sehr unterschiedlich und unerwartet sind, ist es schwierig, Entscheidungskriterien zu definieren. Es wären Fälle denkbar, die plötzlich aufgrund zu enger Kriterien nicht unterstützt werden könnten. Die Vielfalt an Möglichkeiten lässt sich auch gar nicht mit Hilfe von Kriterien erfassen. Oftmals wird erst klar, dass krass missbräuchliche Rechtsanwendung vorliegt, wenn der Fall behandelt wird.
Ein Blick ins Verfahrensrecht schafft hier Aufklärung. Zur Beantragung unentgeltlicher Rechtspflege braucht es genau zwei Kriterien: Der Antragssteller muss bedürftig sein und der Fall darf nicht aussichtslos sein. Einfacher geht es nicht. Der juristische Sekretär der Rekurskommission macht für das Justizdepartement, welches über Anträge bezüglich unentgeltlicher Rechtspflege entscheidet, eine Beurteilung der Erfolgschancen. Diese fällt negativ aus, sobald keine konkreten Anhaltspunkte für Willkür in der Rekursbegründung erkennbar sind. Wenn schon der Gesetzgeber keine genauen Kriterien definiert (und auch gar nicht kann), weil alle möglichen Fallkonstellationen denkbar wären, warum sollte dann die SHSG einen genau definierten Kriterienkatalog haben?
Das Stupa sollte Vertrauen in die Fachkompetenz der Rekursberatung und in die Entscheidungskompetenz des Vorstands über die finanzielle Unterstützung einzelner Rekurse haben. Eine Beratung über die einzelnen Fälle im Stupa wäre nicht denkbar, da es immer wieder Fristen gibt, die einzuhalten sind. Die Rekursberatung muss darum in der Lage sein, schnell auf Anträge einzugehen.
Ausserdem ist es nach Reichsöll­ner selbstverständlich möglich, sich in die Aufgaben bei der Rekursberatung einzuarbeiten, weshalb die regelmässige Fluktuation kein Problem darstellen sollte. Darüber hinaus sollte noch jeder mit gesunder Rechtskenntnis ge­segnete Nicht-Jurist erkennen können, dass fundamentale Interessen aller Studenten betroffen sind. Dem SHSG-Vorstand wären diese Kompetenzen zweifellos zuzutrauen.
Würde das Budget zur Unterstützung von Studenten bei Rekursen gesprochen werden, bestünde ausserdem die Pflicht einer Rechnungsrevision. Deshalb sind Bedenken, dass die vermeintlich unkontrollierte Rekursberatung beziehungsweise auch der Vorstand mit dem Geld machen können, was sie wollen, ebenfalls unhaltbar. Entsprechende Rekursfinanzierungen könnten als regulärer Aufwand verbucht werden. Sollte die SHSG das Verfahren gewinnen, so würden die Prozesskosten zurückerstattet werden. Lediglich für die Eingabe vor der Rekurskommission anfallenden Anwaltskosten könnten nicht zurückerstattet werden. Die finanziellen Risiken wären somit gering beziehungsweise abschätzbar.
Die Rekursfinanzierung über einen Fonds zu organisieren, wäre zwar eine andere, legitime Herangehensweise, aber doch etwas fraglich. Sogar die Studentenschaft selber hat einen Budgetposten «Rechtsbeistand», welcher ihnen im Falle eines anstehenden Gerichtsprozesses erlaubt, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Studentische Interessen im Bachtobel

Die Studentenschaft und das Stupa verkomplizieren die Angelegenheit unnötig. Dennoch wirkt vor allem ein Kritikpunkt gerechtfertigt: Eine leichtfertige Vergabe von Studiengeldern, auch wenn diese im Interesse der Studenten liegen, gilt es zu vermeiden. Eine solche Vergabe ohne schriftliche Ausarbeitung von einem Entscheidorgan wie dem Stupa zu erwarten, mutet illusorisch an. Damit lässt sich letztendlich auch die nicht-zielführende Diskussion im Stupa erklären. Die Grundlage, welche das Thema «Rekursfinanzierung» bot, liess zumindest für das Stupa nicht mehr zu, weshalb bei den Parlamentariern sowie letztendlich auch beim SHSG-Vorstand viele Fragen offenbleiben.
In Anbetracht der leichtfertigen Zusprache von Geldern für die Einrichtung eines Ruheraums an der Uni, der langjährigen Toleranz gegenüber dem Abfluss von Studiengeldern an den Verein Aiesec (prisma berichtete) und den langjährigen, mittlerweile erfolgreichen Bemühungen vor jedem Eingang der Uni rauchfreie Zonen zu etablieren, hinterlässt die Argumentation des Stupas einen fahlen Geschmack von Scheinheiligkeit. Es gilt nun eine saubere Basis zu schaffen, damit das fundamentale Interesse der Studenten an einer Rekursfinanzierung wahrgenommen werden kann. Dass präventive Massnahmen zur qualitativen Verbesserung der Prüfungseinsichten Härtefälle verhindern werden, erscheint schimärisch. Die Mühlen der Verwaltung mahlen bekanntlich langsam, weshalb es wahrscheinlicher ist, dass die studentischen Interessen im metaphorischen Bachtobel versenkt werden.

Bild: Nina Amann


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