Aus der Perspektive der Universität sind private Geldgeber, die Lehrstühlen unter die Arme greifen, eine gute Sache. Warum in solchen Konstellationen eine indirekte Einflussnahme nie komplett eliminiert werden kann.
Die Zusammenarbeit mit Sponsoren und Unternehmen stellt für die HSG nicht nur eine grosse Chance dar, sondern ist eine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Lehrqualität und der Profilierung in der Forschung», besagt der minimal romantisch angehauchte Jahresbericht 2015/2016 der Universität St. Gallen. Ebenfalls nachlesen kann man, dass sich die Unabhängigkeit der Universität insbesondere aus der breiten Streuung der Quellen externer Finanzierung ergeben würde. Soweit so gut, doch darf man sich in so einem zentralen Punkt wie der Unabhängigkeit der Universität mit dieser doch eher holprigen Argumentation begnügen?
Immerhin sind die geförderten Lehrstühle im Jahresbericht feinsäuberlich aufgelistet; sieben sind es an der Zahl. Man nehme ein Beispiel: Der Lehrstuhl für Internationales Wirtschaftsrecht und Law and Economics von Peter Sester darf auf wahrhaftig tatkräftige Unterstützung vonseiten der Lemann-Stiftung zählen. Der Vertrag zwischen der Universität und der Stiftung hat – man höre und staune – eine Laufzeit von insgesamt 24 Jahren. In den ersten 16 Jahren liegt die Finanzierung gemäss Peter Sester überwiegend bei der Stiftung, die Universität steuert lediglich einen kleinen Anteil bei. In den letzten acht Jahren der Vertragslaufzeit bleibt der überwiegende Teil der Finanzierung dann wieder an der Universität haften.
Im Zuge von Recherchen ist prisma auf eine Quelle gestossen, gemäss jener dieser Lehrstuhl zurzeit zu 100 Prozent privat finanziert wird. Damit konfrontiert nimmt Sester wie folgt Stellung: «Die Lemann-Stiftung besteht auf einem Commitment der Institution. Der Vertrag liegt mir zwar nicht vor, aber meines Wissens ist diese Zahl nicht richtig.»
Manipulierbarkeit? Denkste!
Genug der Zahlen: Solange die Freiheit von Lehre und Forschung gewährleistet ist, spielt der effektive Anteil privater Gelder sowieso eine untergeordnete Rolle. Eine allfällige Einflussnahme vonseiten der Geldgeber negiert Professor Sester mit Nachdruck: «Es gibt keine Mitspracherechte und es ist bislang noch nie – auch nicht im informellen Bereich – ein Vorschlag gemacht worden.» Es beruhe auf reiner Vertrauensbasis, dass man jene Dinge tut, welche der Vereinbarung zwischen Stiftung und Universität, respektive dem Stiftungszweck, entsprechen. Rund zwei Mal pro Jahr tritt Sester mit dem Inhaber der Stiftung in Kontakt. Ob dabei die strategische Ausrichtung des Lehrstuhls tatsächlich gänzlich verschwiegen wird, sei dahingestellt.
Professor Sester ist der Auffassung, dass sich Finanzierungen, die direkt an ein Unternehmen gebunden sind, oder aber wie in seinem Fall an eine gemeinnützige Stiftung, stark unterscheiden. «Es gibt in meinem Fall keinen latenten Interessenkonflikt.» Demnach müssen am Lehrstuhl auch keine konkreten Massnahmen getroffen werden, um nicht vom Sponsor abhängig zu werden. Der Bildungszweck der Stiftung sei sogar spezifischer als jener der HSG.
Ein anderes Beispiel ist der Lehrstuhl für Management Erneuerbarer Energien unter der Leitung von Professor Rolf Wüstenhagen. Dieser Lehrstuhl wurde 2009 mit Hilfe einer zehnjährigen Anschubfinanzierung von der mittlerweile aufgelösten Good Energies AG und der COFRA Foundation gegründet. Die als Stiftung organisierte COFRA Foundation bezweckt die Wahrung und Förderung ideeller und kultureller Werte. Dank eines Trends zur Diversifikation der Finanzierungsquellen macht die Finanzierung der gemeinnützigen COFRA Stiftung gemäss Wüstenhagen heute nur noch weniger als 30 Prozent des Lehrstuhlbudgets aus.
Pikantes Detail: Im neunköpfigen geschäftsleitenden Ausschuss des Instituts für Wirtschaft und Ökologie ist ein Mitglied der Stifterfamilie vertreten. Aus demokratischer Sicht mag dieser eine Sitz beschränkt problematisch sein. Doch aufgrund nicht auszuschliessender manipulierender Denkanstösse kann nicht gewährleistet werden, dass die Unabhängigkeit – zumindest in den Ansätzen – nicht Schiffbruch erleidet.
Keine Teufelspakte
Gemäss dem Generalsekretariat der HSG müssen Verträge bezüglich privater Lehrstuhl-Finanzierung in jedem Fall vom Rektor mitunterzeichnet werden. In einem ersten Schritt wird der Vertrag vom Rechtsdienst auf die Vereinbarkeit mit den Rechtsgrundlagen der Universität geprüft. Dabei sind das Universitätsgesetz, das Universitätsstatut, Grundprinzipien der Selbstfinanzierung, das Transparenzreglement sowie das Integritätsreglement relevant. Erst nach festgestellter Übereinstimmung mit diesen Normen setzt der Rektor seinen Namen unter den unabhängigkeitsgefährdenden Vertrag.
Zur Abhängigkeit gegenüber Geldgebern aus der Privatwirtschaft äussert sich das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen folgendermassen: «Wie jede Universität ist die HSG zur Sicherstellung der Qualität in Lehre und Forschung auf eine zusätzliche Finanzierung angewiesen, die nur dank der Ergänzung durch Drittmittel und Donationen sichergestellt werden kann.» Die Universität St. Gallen sei in diesem Bereich schon früh und erfolgreich tätig gewesen. Aufgrund eines Regelwerks, das nationalen und internationalen Standards die Stange zu halten vermag, sei die Freiheit von Lehre und Forschung stets sichergestellt. Für den Kanton ist die Finanzierung von Lehrstühlen durch private Mittel also völlig unproblematisch.
Sämtliche universitätsnahen Stellen bestreiten demnach durchs Band, dass die Universität als unantastbarer Ort des freien Denkens gefährdet ist. Matthias Binswanger, Professor an der Fachhochschule Nordwestschweiz, stellte gegenüber der Tagesschau des SRF klar, dass in solchen Konstellationen immer eine indirekte Einflussnahme stattfindet: «Der Professor hat den Anreiz, dass er im Normalfall weiter finanziert wird.»
Mittelmässige Transparenz
Diese wissenschaftliche Betrachtung stellt eines klar: Auch bei sorgfältigster Auswahl und Genehmigung privater Geldgeber bleibt ein ernst zu nehmendes Restrisiko, dem einzig und allein mit hochgradiger Transparenz entgegengewirkt werden kann. Dass es dann zur Offenlegung des Vertrages der Einwilligung der Vertragspartner bedarf, ist nur bedingt stringent. Auf den Webseiten der einzelnen Lehrstühle gibt es keine normierte Handhabung bezüglich Transparenz. Während die Lehrstühle für Familienunternehmen und für Internationales Wirtschaftsrecht und Law and Economics in ihren Webauftritten eine äusserst transparente Informationspolitik pflegen, ist das Sponsoring beim Lehrstuhl Management Erneuerbarer Energien besser versteckt als die meisten Osterhasen.
Die Entwicklung, dass private Geldgeber in der Finanzierungsstruktur von Lehrstühlen auftreten, ist gemäss Peter Sester kaum zu stoppen. Insbesondere aufgrund der öffentlichen Finanznot ist die Bevölkerung kaum dazu bereit, zukünftig wesentlich mehr Geld für Universitäten zur Verfügung zu stellen. Andererseits kann die Wirtschaft nicht Themen an der Universität bearbeiten lassen und davon profitieren, aber im Gegenzug nichts für die Universität tun. In Anbetracht dieser Argumente erscheint die Annahme privater Gelder zur Lehrstuhlfinanzierung schwer zumutbar.
Trotzdem: Das Thema ist und bleibt eine heikle Gratwanderung. Nur mit in hohem Grade objektiver Kriterien und der unabdingbaren Transparenz kann die Gefahr für die Universität als Ort freien Denkens gezähmt werden.