Seilziehen um die Stipendieninitiative

Eine Volksinitiative will die kantonale Stipendienvergabe harmonisieren. Das Studentenparlament zeigt sich in einer wirren Debatte unfähig, eine Position zu beziehen. Ein (nicht ganz neutrales) Protokoll eines Kraftakts.

Es ist ein lauer Frühsommerabend, eigentlich einer der wenigen schönen Abende dieses Sommers. Eine Mischung aus Prüfungsdruck und Sommervorfreude liegt in der Luft. Wir sitzen auf der unbequemen Heizung in einem überfüllten Raum im 01-Gebäude und schreiben den 20. Mai 2014. Das Parlament, die Legislative der Studentenschaft, tagt.

Das Wort «Parlament» ist dabei das erste einer ganzen Reihe irreführender Elemente dieser Geschichte. Denn das Parlament, wie es hier sitzt, muss als erstes feststellen, dass es nicht beschlussfähig ist. Sein Geschäftsreglement fordert die 60-prozentige Anwesenheit seiner gewählten Mitglieder, das wären 26 Personen. Anwesend gemäss Protokoll sind 24 Personen, obwohl im Laufe des Abends Zweifel an der Richtigkeit dieser Zahl aufkommen, weil die Summe der gezählten Stimmen die protokollierte Anzahl übersteigt.

Einspruch!

Unscheinbarer fünfter Punkt auf der Tagesordnung: die Stipendieninitiative des VSS, des Verbands der Schweizer Studierendenschaften. Im Gegensatz zu den meisten anderen lokalen Schüler- und Studierendenorganisationen ist die SHSG nicht Mitglied des VSS, der 2010 eine eigene Verfassungsinitiative lanciert hat. Diese möchte die kantonal geregelte Stipendienvergabe vereinheitlichen (siehe Folgeseite). Noch bevor die beiden VSS-Geschäftsführer, die aus Bern angereist sind, den Initiativtext vorstellen und begründen können, gibt es Einspruch.

So kommt nach wenigen Minuten Parlamentsdebatte bereits der zweite Paragraph an diesem Abend zum Zug. Diesmal ist es Artikel 2 der SHSG-Statuten: «Die Studentenschaft wirkt in der universitären Selbstverwaltung mit, erfüllt für ihre Mitglieder Aufgaben der Selbsthilfe und vertritt deren gemeinsame Interessen. Sie enthält sich politischer Betätigung ausserhalb dieser Tätigkeiten.» Die Geschäftsprüfungskommission, die das Traktandum vorbereitet hat, sieht das notwendige Tatbestandsmerkmal des «gemeinsamen Interesses» nicht erfüllt und impliziert einen Abbruch der Diskussion. Der entsprechende Antrag folgt nicht, jedenfalls noch nicht, weshalb Lea Oberholzer und Dominik Fitze vom VSS nun endlich die Initiative vorstellen können.

Später wird das nicht beschlussfähige Parlament mit 10 zu 8 Stimmen beschliessen, dass das «gemeinsame Interesse» durchaus gegeben sei und man eine gemeinsame Position formulieren könne – trotz Warnungen, man «könne sich hier nur die Finger verbrennen».

Rede und Gegenrede

Danach beginnt das Seilziehen: Zahlreiche Wortmeldungen im Anschluss sind kritisch bis vernichtend. Der Wettbewerb zwischen den Kantonen sei wichtig und dürfe nicht abgeschafft werden, so ein Argument. Harmonisierung sei immer auch Gleichmachung. Zudem seien Löhne und Vermögen hier und heute so hoch, dass es die Unterstützung von Studierenden via Stipendien nur noch punktuell brauche, und dafür brauche es keinen Verfassungsartikel. Dass viele der Referenten am Abstimmungssonntag mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht stimmberechtigt sein werden, erkennt man an deren astreinem Schriftdeutsch sowie am offensichtlich fehlenden Verständnis für die Details der Schweizer Bildungspolitik, wie zum Beispiel der Tatsache, dass es in der hiesigen Bildungslandschaft so gut wie keine Leistungsstipendien gibt.

Die VSS-Vertreter atmen tief durch und antworten betont verständnisvoll und sachlich: Der Fiskalwettbewerb zwischen den Kantonen, der für unser föderalistisches System charakteristisch ist, könne sich gar nicht in den Stipendien manifestieren, denn Stipendien erhält man in aller Regel vom Wohnkanton der Eltern und diese würden bei der Niederlassung kaum miteinbeziehen, ob und in welcher Höhe ihr Sprössling einmal wird Stipendien beziehen können.

Besonders abstrus wird es, als ein Wortführer einwirft, höhere Stipendien und damit eine höhere Kaufkraft der Studierenden würden von den Universitäten antizipiert und über höhere Studiengebühren abgeschöpft. Damit würde man im System der Ivy-League-Universitäten landen: Elite-Unis verlangen horrende Beiträge, die zu einem grossen Teil über Stipendien von privaten Stiftungen oder sogar von der Universität selbst finanziert werden müssten.

«Zugang zu Bildung sollte kein Wettbewerb sein»

Eine Handvoll Parlamentarier ergreift nun endlich Partei für die VSS-Initiative und kritisiert insbesondere den Versuch, die Diskussion mit dem Gebot zur politischen Neutralität vorzeitig abzuklemmen. «Ich halte es für Unfug, Artikel 2 zu streng auszulegen. Wir dürfen uns ruhig auch mit grösseren Themen auseinandersetzen, die über die eigene Uni hinausgehen», wirft einer ein. Das trifft den Kern der Frage: Was, wenn nicht die möglichst ausgeprägte Gleichbehandlung in der Stipendienfrage, ist Hochschulpolitik «im gesamten Interesse» der Studentenschaft?

Darauf hat man sich inzwischen geeinigt: Man darf eine Position vertreten. Nur welche? Langsam wird es unübersichtlich und obwohl die Präsidentin sichtlich bemüht ist, dem Abstimmungsprozedere einen roten Faden zu verleihen, ist das angesichts der fortgeschrittenen Diskussion und des offensichtlichen Halbwissens im Plenum mittlerweile unmöglich. Stimmt das Parlament mit Ja, erscheint die SHSG als offizieller Unterstützer der Initiative auf der VSS-Webseite – stimmt man Nein, soll später noch einmal darüber abgestimmt werden – oder man stimmt darüber ab, wie man das Resultat kommunizieren möchte, oder man stimmt zuerst ab, ob man über die nachfolgende Abstimmung ein Communiqué verschickt. Oder … oder wie?

Die Sache mit dem Quorum

Letzten Endes entscheiden die verbleibenden Abgeordneten mit zwölf zu fünf Stimmen bei vier Enthaltungen, dass man die Initiative unterstützt – und schon fällt den vehementen Verfechtern ein, dass der demokratische Entscheid doch gar kein Entscheid war. Denn man war ja gar nie beschlussfähig, weil über 40 Prozent der Gewählten an der Sonne oder am Büffeln sind.

Besagtes Reglement sieht für diesen Fall vor, dass innerhalb von 48 Stunden eine zweite Online-Abstimmung durchgeführt wird – genügend Zeit, die offensichtlich überrollten Parlamentarier zu mobilisieren und die Paragraphen so zu verdrehen, dass ein öffentlicher Positionsbezug nicht möglich wird. Kurzum: Das SHSG-Logo erscheint nach wie vor nicht auf der Webseite der Stipendieninitiative.

Nur nicht politisch werden.

Die Stipendieninitiative des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates in aller Kürze

Momentan entscheiden kantonale Gesetze und Richtlinien darüber, wer Stipendien in welcher Höhe erhält. Etwa 25’000 Personen oder acht Prozent der auf der tertiären Stufe Immatrikulierten erhalten ein Beitrag zu den Lebenshaltungskosten in Form eines Stipendiums von durchschnittlich 8’000 Franken pro Jahr. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 334 Millionen Franken, wovon 25 Millionen aus dem Bundeshaushalt kommen. Die Zahlen sind rückläufig, obwohl die Zahl der Unibesucher stark zugenommen hat.

Doch die kantonalen Unterschiede sind erheblich: Der Kanton Waadt vergibt trotz eigener Universität viele und grosszügige Stipendien, Kantone wie St. Gallen, Schaffhausen oder Luzern vergeben gemessen an der Bevölkerung nur halb so viele Stipendien, die zudem auch noch deutlich tiefer ausfallen.

Der Verband der Schweizer Studierendenschaften, der 100‘000 Mitglieder aus allen Universitätsstädten ausser St. Gallen und Genf zählt, hat deshalb 2012 eine Initiative eingereicht, welche die Kompetenz über die Vergabe der Ausbildungsbeiträge in Zukunft beim Bund verortet sehen will. Der VSS fordert, dass der Bund seine Beiträge erhöht sowie verbindliche Grundsätze für die Vergabe festlegt. Die Quote der geförderten Stipendiaten soll in der Konsequenz etwas mehr als verdoppelt werden.

Als indirekter Gegenvorschlag zur VSS-Initiative hat der Bundesrat die Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes präsentiert, mit dem er formell harmonisiert, die materielle Kompetenz aber bei den Kantonen bleiben soll. Heisst auf Deutsch: Der Bund regelt nicht mehr als die Frage, mit welchem Verfahren die Kantone entscheiden müssen und ist nicht bereit, die Ausgaben für Ausbildungsbeiträge deutlich zu erhöhen.

Für die Initiative sprechen sich vor allem Parteien des linken Spektrums aus sowie diverse Gewerkschaften und Vereinigungen von und für Studentinnen und Studenten; sogar eine Studentenverbindung und eine Sektion der Jungfreisinnigen sind dabei. Sie kämpfen für mehr Chancengerechtigkeit beim Zugang zu Bildung und bemängeln, dass mit dem gängigen Stipendienwesen nicht jede und jeder ein Studium finanzieren kann.

Auch die «Contra-Seite», zu der sich vor allem bürgerliche Parteien zählen, anerkennt den Handlungsbedarf, ist aber nicht bereit, die Kompetenzen der Kantone zu beschneiden. Die meisten unterstützen deshalb den Gegenvorschlag des Bundes, obwohl er explizit keine materielle Harmonisierung der Stipendienvergabe anstrebt.


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