Buchpreisbindung

Die Vorlage möchte die Vielfältigkeit von Büchern in der Schweiz fördern und möglichst vielen Lesern den Zugang zu Büchern ermöglichen. Dies soll durch eine Bindung der Buchpreise geschehen, d.h. die Verleger können die Verkaufspreise von Büchern selbst festlegen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Dabei wird nicht über die Annahme bzw. Ablehnung des Referendums abgestimmt, sondern über die Wiedereinführung der Buchpreisbindung. Bei einem „Ja“ wird also die Buchpreisbindung angenommen, bei einem „Nein“ abgelehnt.

Dieser Text zeigt auf, wie die Buchpreise heute bestimmt werden, was durch das neue Gesetz konkret geändert wird und was die möglichen Auswirkungen der Buchpreisbindung sind. Abschliessend werden die Argumente für und gegen das Gesetz erläutert.

Ausgangslage

Die Buchpreisbindung wurde 2007 in der Deutschschweiz abgeschafft. Die Räte stimmten allerdings einem parlamentarischen Vorstoss für die Wiedereinführung der Buchpreisbindung zu, welcher schlussendlich 2011 auch angenommen wurde. Daraufhin wurde das Referendum ergriffen, so dass nun am 11. März 2012 über die Vorlage abgestimmt wird.

Heute kann in der gesamten Schweiz jede Buchhandlung über den Verkaufspreis selbstständig entscheiden. Bis 2007 aber hatten die Verleger in der Deutschschweiz eine Verabredung, in der sie den Verkaufspreis festlegten. Erst nach einer Untersuchung der Wettbewerbskommission und dem nachfolgendem Entscheid des Bundesgerichts im Jahr 2007 wurde die Buchpreisbindung abgeschafft. In der Romandie ist die Preissetzung bereits seit Anfang der 90er Jahre frei und im Tessin kannte man nie eine Buchpreisbindung. Der Bund fördert das Buch mit anderen Massnahmen. So betrugen 2008 die jährlichen Mittel zur Buchförderung 203 Millionen Franken.

Was wird geändert?

Bei der Annahme der Vorlage bestimmt der Verleger  den Verkaufspreis für alle Bücher in den Schweizer Landessprachen, die in der Schweiz verkauft und eingeführt werden. Auch Internetkäufe von Schweizer Konsumenten werden der Preisbindung unterstellt. Nicht unter die Buchpreisbindung fallen Zeitungen, Zeitschriften, Musiknoten, kartographische Erzeugnisse und elektronische Bücher (E-Books).

Buchhändler dürfen die Bücher, ausser in Ausnahmefällen, nur noch zum festgesetzten Preis mit einem maximalen Rabatt von 5% verkaufen. Der Preisüberwacher kann aber den Bundesrat verpflichten, eine maximal zulässige Preisdifferenz zum Ausland festzulegen. Die Preisbindung für ein Buch seit es im In- oder Ausland erschienen ist dauert mindestens 18 Monate. Danach kann der Verleger oder Importeur die Preisbindung für beendet erklären.

Auswirkungen

Bei einer Annahme der Buchpreisbindung werden Bestseller und andere Bücher mit hohen Auflagen teurer. Solche mit tiefen Auflagen werden durch die Quersubventionierung günstiger. Das heisst, dass der Mehrgewinn der Bestseller, zu den Büchern mit den tieferen Auflagen fliesst, damit diese günstiger werden.

Argumente der Befürworter

Die Buchpreisbindung soll gemäss den Befürwortern die Vielfalt und Qualität des Kulturgutes Buch fördern und den Schweizer Buchmarkt schützen. Die Buchpreisbindung halte die Buchpreise über das gesamte Sortiment tief. Durch die Quersubventionierung könne auch bei Büchern mit tiefen Stückzahlen ein tiefer Preis garantiert werden. Da bei einem Internetkauf eine Adresse angegeben werden müsse, sei auch eine Online-Preisbindung durchsetzbar. Vor allem kleinere und mittlere Verlage und unabhängige Buchhandlungen sollen davon profitieren, da sie so die bessere Möglichkeit hätten, ein abwechslungsreiches Sortiment anzubieten. Damit sei ein breiter Zugang für die Bevölkerung gewährleistet, so dass sowohl Autoren, als auch Leser profitieren.

Schlussendlich werde laut den Befürwortern das Kulturgut Buch durch eine Buchpreisbindung optimal gefördert, ohne dass es den Staat einen einzigen Subventionsfranken koste.

Argumente der Gegner

Eine Buchpreisbindung würde dem Schweizer Buchmarkt schaden. Durch die überteuerten Preise würden Schweizer Konsumenten vermehrt im Ausland kaufen. Der Schweizer Markt schotte sich so selbst ab und schade dem Buch als Kulturgut, da durch die höheren Preise weniger gelesen werde. Vor allem Studierende und Schüler hätten die Preisdifferenz der Überteuerung bei festgelegten Preisen zu tragen.

Zudem würden Bücher schon heute zu 90% importiert. Damit würden in erster Linie ausländische Grossverlage auf Kosten der Schweizer Konsumenten profitieren, da sie den Gewinn durch die höheren Preise in der Schweiz für sich abschöpfen könnten. Weiter sei die angestrebte Online-Preisbindung nicht umsetzbar.

Schlussendlich werde gemäss den Gegnern das Kulturgut Buch bereits heute stark gefördert. Durch die Buchpreisbindung soll die Bücherbranche lediglich vom Wettbewerbsprinzip ausgenommen werden.

Literaturverzeichnis:

admin.ch (2011). Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (BuPG); buchpreisbindung-nein.ch (2011). Buchpreisbindung? Nein danke!; buchvielfaltbewahren.ch (2011). Buchvielfalt bewahren!; ja-zum-buch.ch (2011). Ja zum Buch; Neue Zürcher Zeitung NZZ (2011). Das Parlament sagt Ja zur Buchpreisbindung; Preisüberwachung (2010). Bücherpreise: Ein Wettbewerbsprivileg muss einen Preis haben; Schweizerische Bundesversammlung (2011). Regulierung der Bücherpreise; Staatssekretariat für Wirtschaft (2009). Erste Auswirkungen der Abschaffung der Buchpreisbindung. 

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1 Comment

  • Charles Hügli

    Die Nationalrats-Protokolle zeigen, wie weltfremd und abgehoben die Parlamentarier sind. Die allermeisten haben nicht die geringste Ahnung von alltäglichen Begebenheiten, und es mangelt ihnen an ökonomischer Bildung. Es scheint, wie wenn der intellektuelle Abschaum der Gesellschaft ins Parlament “hinaufgespült” würde. Die erfolglosen Musiker und Studienabbrecher schaffen es dann in den Bundesrat.

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