KoVI: Rechte und Standards für alle!

«Podiumsdiskussion zur Konzernverantwortungsinitiative» liest man im Eventkalender der SHSG-Webseite. Ganz schön langer Titel, doch was ist die Konzernverantwortungsinitiative überhaupt?

Die Konzernverantwortungsinitiative will Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die aber international tätig sind, rechtlich an die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards binden und sie für Verstösse verantwortlich machen – auch bei Auslandstätigkeiten und bei Unternehmen, über die sie die faktische Kontrolle haben. Dafür sieht die Initiative eine Pflicht zur Sorgfaltsprüfung von möglichen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten hinsichtlich Menschenrechten und Umwelt vor. Bei Verletzung von international anerkannten Menschenrechten oder Umweltstandards haften die Unternehmen dann für Schäden, ausser, wenn sie durch die Sorgfaltsprüfung zeigen können, dass sie ihre Sorgfalt nicht vernachlässigt haben oder der Schaden auch trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt entstanden wäre. Wichtig ist ausserdem, dass diese Regelung über die Konzernverantwortung immer gelten soll, egal ob es widersprüchliches Privatrecht auf internationaler Ebene gibt!

Was spricht für die Konzernverantwortungsinitiative?

Heutzutage haben Unternehmen, die verantwortlich gegenüber der Umwelt und den Menschenrechten handeln einen Kostennachteil und sind nicht so kompetitiv. Durch die verpflichtende Regelung würden faire Spielregeln für den Markt geschaffen. Ausserdem könnte die Schweiz mit einem guten Beispiel vorangehen und mehr Länder dazu bringen, auch verpflichtende Regeln für Unternehmensverantwortung einzuführen. Schliesslich befassen sich auch schon andere Staaten wie Grossbritannien und Frankreich mit diesem Thema. Die Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte richtet sich bisher nur an Staaten, doch wie wir alle wissen, ist der Staat nicht der einzige Akteur mit Einfluss auf Menschen – wieso sollten Unternehmen nicht auch in die Pflicht genommen werden? Man hört oft genug von Verletzungen der Menschenrechte und von Umweltstandards, was zeigt, dass eine freiwillige Verpflichtung nicht ausreicht.

Und was dagegen?

Kontrahenten werfen oft ein, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz durch die Einführung einer Pflicht zur Sorgfaltsprüfung im Sinne der Konzernverantwortungsinitiative einen Kostennachteil hätten. Vor allem KMUs würden darunter leiden. Zudem würde es einen grossen Aufwand für die Unternehmen darstellen Sorgfaltsprüfungen durchzuführen und internationale Investoren würden abgeschreckt. Was die Kontrahenten dabei vernachlässigen, ist, dass die Regelung ja nur für Unternehmen mit Hauptniederlassung in der Schweiz gelten soll. Und generell: sollten nicht mehr Anreize geschaffen werden, damit nicht erst Schaden entsteht, sondern Unternehmen präventiv handeln, was langfristig vielleicht sogar mit niedrigeren Kosten verbunden ist?

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Vielleicht weist der SHSG Eventkalender ja doch auf ein interessantes Event hin… Er findet jedenfalls diesen Dienstag, 06.12.2016, ab 18.15 Uhr in 09-011 statt und wird von Amnesty International Students St. Gallen organisiert. Redner sind Danièle Gosteli – Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte, Amnesty International Schweiz; Tobias Meili – General Counsel Corporate Legal Affairs, Syngenta; Fabian Schnell – Forschungsleiter Smart Government, Avenir Suisse sowie Florian Wettstein – Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik, Universität St. Gallen und die Moderation übernimmt Stefan Schmid, Chefredakteur des St. Galler Tagblatt.


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