Zombies, Skelette, Vampire und …Burkas?!?

Halloween, Verhüllung und viele verängstigte Ostschweizer

Jedes Jahr in der Nacht vom 31. Oktober auf den ersten November ist es den Toten, den Verfluchten und den Verstossenen für einen kurzen Zeitraum gestattet, unter uns Lebenden zu wandeln. Seit Jahrhunderten ist es Brauch diesen Tag auf unterschiedlichste Weise zu zelebrieren. In den meisten westlichen Ländern ist es ein Tag der Kinder. Sie verkleiden sich, spielen «Süsses oder Saures?» und machen jede Menge Unsinn. Nicht so in der Schweiz, streng genommen in St.Gallen: Hier zelebriert man mit dem Verhüllungsverbot.

Ja, dieses Verbot wurde nun im Kanton St.Gallen bestätigt. Es wirft viele Fragen und Debatten auf: Verstösst es gegen die Religionsfreiheit? Kann die Polizei überhaupt absehen, ab wann man eine Bedrohung darstellt? Und am wichtigsten natürlich: Dürfen wir uns an Halloween noch verkleiden? Bekanntlich sind Vampire, Geister, Zombies und andere Gestalten der Nacht gefährliche Wesen. Somit besteht in der Nacht des 31. Oktobers offensichtlich eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Diese zwingt die Polizei nun zum Einschreiten. Niemand, wohl nicht einmal der Gesetzgeber selbst, weiss so ganz genau wann das Gesetz greifen soll. Nun kann es doch tatsächlich dazu kommen, dass ein Gesetzeshüter beim Anblick eines kleinen Monsters auf der Jagd nach Süssigkeiten so sehr erschrickt, dass er es prompt festnimmt. Möglicherweise könnte sich sogar ein Terrorist oder Gewaltverbrecher hinter der Fassade eines 1.20m grossen Gespenstes verstecken. Zusätzlich grenzt die Masse an Kindern, die in jener Nacht um die Häuser zieht, schon beinahe an eine Versammlung. Eine Versammlung vermummter und maskierter Menschen, nachts in Sankt Gallen? Das geht so nicht. Nun stellt sich doch glatt die Frage, ob man anstatt nur Burkas nicht gleich ganz Halloween im Kanton Sankt Gallen abschaffen und verbieten sollte? Frauen in Burka trifft man in Sankt Gallen tatsächlich seltener an als verkleidete Kinder. Zum Schutz der Bevölkerung stimmt der Kantonsrat in Zukunft vielleicht wirklich über dieses mehr als notwendige Verbot ab.


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