Falschinformationen, Unvollständigkeit & formale Fehler – prisma stellt klar

Im Zuge der jüngsten Geschehnisse rund um den Beitrag «Wir sind die Studierendenschaft» und des Vorwurfs der Zensur durch einige Medien möchte die prisma-Redaktion den Fall aufarbeiten und die wichtigsten Beweggründe für die Verschiebung des Beitrags in die nächste prisma-Ausgabe transparent ergründen und öffentlich zugänglich machen.

Dieser Artikel behandelt diejenigen Inhalte, die wir gerne ursprünglich mit dem betroffenen Redaktor in Bezug auf die Überarbeitung des Kommentars persönlich besprochen hätten. Es geht hierbei um die Konkretisierung der in unserer Stellungnahme beschrieben formalen und qualitativen Mängel. Der zur Diskussion stehende Kommentar ist in seiner ursprünglichen Form am Ende dieses Kommentars angefügt.

1. Programmvertreter oder Programmvertretende?

Eine formale Ungereimtheit, die in diesem Kontext bereits zu Beginn ins Auge sticht, ist, dass der Autor in seinem Kommentar für die Relevanz von gendergerechter Sprache wirbt und deshalb auch eine Petition für die Umbenennung der Studentenschaft vorschlägt. Gleichzeitig verzichtet er jedoch selbst auf die Verwendung von gendergerechter Sprache. So ist in seinem Kommentar von «Bürger» (Z. 94), «Programmvertreter» (Z. 146 & 240) und «jeder Studierende» (Z. 153) usw. die Rede. Dabei stellt er sich in Zeile 184f. auf den Standpunkt, dass das reine «Mitmeinen» von Frauen nicht ausreichen würde. Verstärkt wird dieser Kritikpunkt dadurch, dass die gendergerechte Sprache beim prisma bereits von der letzten Chefredaktion als editorialer Standard eingeführt wurde, woran wir auch in Zukunft festhalten werden.

2. Überprüfung zweifelhafter Aussagen

Zum Zeitpunkt der Schlusskorrektur bestanden Zweifel, ob einige durch den Autor eingebrachte Aussagen faktisch korrekt dargelegt wurden. Diese Zweifel bewahrheiteten sich nach weiterer Recherche der prisma-Redaktion.

Beispielsweise wird in Zeile 220 – 225 argumentiert: «Und auch die Tatsache, dass der (SHSG-)Vorstand selbst im mündlichen Sprachgebrauch von Studierendenschaft spricht, zeigt auf, dass die Umbenennung längst an der Zeit wäre.» Auf Nachfrage beim ehemaligen SHSG-Vorstand versicherte dieser, dass dessen Mitglieder auf die Einhaltung ihrer Corporate Identity achten und somit lediglich die Bezeichnung «Studentenschaft» oder «Student Union» verwenden. Diese Aussage ist somit nicht korrekt.

Des Weiteren wird in Zeile 169 – 173 folgende Aussage getätigt: «Der (SHSG-)Vorstand sieht die Umbenennung also als nicht notwendig an, da es sich um reine Symbolpolitik handelt.» Im Protokoll der ausserordentlichen Sitzung des Studentenparlaments vom 6. März 2020 ist zu entnehmen, dass diese Aussage aus «den Diskussionen der Politikkommission hervorkam». Hier wurde ebenfalls eine unzureichend fundierte Aussage getroffen.

Die prisma-Redaktion kam lediglich ihrer journalistischen Verantwortung nach, bei zweifelhaftem Wahrheitsgehalt von Aussagen Fact Checking zu betreiben und wird dafür wegen «Zensur» öffentlich vom St.Galler Tagblatt und Watson an den Pranger gestellt, wobei unsere Stellungnahme ironischerweise keine Berücksichtigung fand. Das prisma hielt sich hier also konsequent an die im Journalistenkodex des Schweizer Presserats für Journalist*innen vorgeschriebene Pflichten, sich «an die Wahrheit zu halten und (…) sich vom Recht der Öffentlichkeit zu leiten, die Wahrheit zu erfahren.» Von «Zensur» zu sprechen, ist somit unhaltbar und gleicht dem Tatbestand der Verleumdung.

3. Inhaltliche Unvollständigkeit

Die Umbenennung der Studentenschaft im Rahmen der Universitätsgesetzesrevision ist eine komplexe Thematik mit vielen rechtlichen Fragestellungen. Deshalb ist es der prisma-Redaktion ein Anliegen, den Inhalt so darzulegen, dass dieser Komplexität Rechnung getragen wird. Aus diesem Grund werden hier zunächst die vergangenen Ereignisse aus der rechtlichen Perspektive der Umbenennung aufgearbeitet:

In der ausserordentlichen Sitzung vom 6. März 2020 beriet das Studentenparlament (StuPa), ob es sich im internen Vernehmlassungsprozess des Universitätgesetzes für die Umbenennung der Studentenschaft in Studierendenschaft aussprechen soll. Damit wäre der Name «Studierendenschaft» in den Gesetzesrevisionsprozess aufgenommen worden – ob die Namensänderung tatsächlich Eingang in das Gesetz gefunden hätte, bleibt aber offen, da dies im Ermessen des Gesetzgebers liegt.

Die Grundsatzfrage, ob man sich für die Umbenennung aussprechen sollte, war im StuPa viel diskutiert. Die Lager spalteten sich in die Befürworter*innen sowie Gegner*innen der Umbenennung und in die Parlamentarier*innen, die der Meinung waren, dieser Entscheid sollte mittels einer Urabstimmung bei den Studierenden der HSG liegen (vgl. Z. 147-152).

Aufgrund des eben genannten Arguments, die Meinung der HSG-Studierenden durch den vorausgehenden Entscheid des StuPa für die Umbenennung zu übergehen, wurde in der StuPa-Sitzung ein Kompromissvorschlag eingebracht: Dieser sah vor, dass auf gesetzlicher Ebene weder der Name «Studierendenschaft» noch Studentenschaft verankert werden soll, sondern der Studentenschaft die Kompetenz zu übertragen, sich auf statuarischer Ebene selbst den Namen vorzugeben.

Bei den Abstimmungen wurde schliesslich der Kompromissvorschlag zur Kompetenzübertragung angenommen. Der Vorschlag zur gesetzlichen Verankerung des Namens «Studierendenschaft» kam nicht zu Stande, da einige Parlamentarier*innen nicht an der Abstimmung zum Vorschlag teilnahmen, sodass die Mindestzahl an Stimmen hier nicht erreicht wurde. Somit wurde automatisch der Kompromissvorschlag angenommen (bei welchem die Mindestanzahl an Stimmen erreicht wurde) und in die Vernehmlassung eingegeben.

Jedoch steht das Ergebnis der Gesetzesrevision noch aus und somit können noch keine Schlüsse gezogen werden, inwiefern danach eine Statutenänderung mittels einer Urabstimmung vorgenommen werden könnte. Zudem wird aktuell rechtlich geprüft, ob die SHSG auf einem anderen Weg – also unabhängig vom Ausgang dieser Gesetzesrevision – ihre Statuten ändern könnte.

Der Autor spricht davon, dass eine Urabstimmung direkte Auswirkungen auf Statuten haben würde (Z. 309ff.). Dabei lässt er allerdings aus, dass gar nicht klar ist, ob eine Urabstimmung zur Namensänderung überhaupt möglich ist. Es ist festzuhalten, dass die dafür benötigten rechtlichen Rahmenbedingungen noch gar nicht geschaffen wurden bzw. zuerst noch abgeklärt werden müssen. Hier ist anzumerken, dass die Schaffung dieser Rahmenbedingungen durch die Stellungnahme des StuPa in der Vernehmlassung eingeleitet wurde. Aufgrund dieser Tatsachen ist unklar, weshalb in Z. 325 von der Signalwirkung der Urabstimmung die Rede ist, wenn die rechtliche Perspektive noch nicht hinreichend abgeklärt wurde.

Darüber hinaus kann die unpräzise Darstellung der Sachlage zu ungenauen Schlüssen führen, wie dies in der medialen Berichterstattung zur Umbenennungsfrage geschah: So wurde in den Medien ausgeführt, dass die gesamte Studentenschaft (u.a. SHSG-Vorstand & StuPa) gegen eine Umbenennung ist. Diese Aussage entspricht aber nur der halben Wahrheit: Während der ehemalige SHSG-Vorstand in der Stellungnahme in der internen Vernehmlassung die Beibehaltung des Namens Studentenschaft befürwortete, gab das StuPa die Empfehlung ab, eine neutrale Bezeichnung im Gesetz zu verankern.

Diese inhaltlichen Ungenauigkeiten und die daraus resultierende Unvollständigkeit führen dazu, dass der Kommentar «Wir sind die Studierendenschaft» grundlegend überarbeitet werden muss.

4. Formale Mängel

Wie in der Stellungnahme vom 1. September bereits ausgeführt, war der Kommentar deutlich zu kurz bzw. es fehlte mindestens ein Bild und Bildunterschriften, wie im Kommentar ersichtlich ist. Ausserdem wurde der Kommentar am 10. August eingereicht, wobei der Redaktionsschluss auf den 22. Juni datiert war. Zum Zeitpunkt der Schlusskorrektur war es infolgedessen nicht mehr möglich, die oben aufgeführten Mängel sachgerecht zu beheben.

Fazit

Unter Berücksichtigung dieser Punkte kann bei der Verschiebung des Kommentars zur Überarbeitung keineswegs von Zensur gesprochen werden. Es ist vielmehr unsere redaktionelle Pflicht, als Medienschaffende komplexe Inhalte für unsere Lesenden wahrheitsgetreu, fundiert und präzise abzubilden. Die ungenügende Recherche seitens des St.Galler Tagblatts, die im Vorwurf der Zensur mündete und die inhaltliche Übernahme durch Watson & Co., die ohne weitere Nachrecherche erfolgte, halten wir vom Studierendenmagazin prisma für ein beunruhigendes Zeichen für die Zukunft der Medienlandschaft. Besonders in Zeiten, in denen Populismus wieder Aufwind erfährt und Fakenews die Runde machen, ist es umso wichtiger, mit dem Vertrauen der Bevölkerung in die mediale Berichterstattung verantwortungsvoll umzugehen.

Abschliessend lässt sich festhalten, dass der Kommentar trotz allem wichtige Fragen aufwirft, wie z.B. die Kalkulation der 180’000 CHF Umbenennungskosten, die im prisma – wie dem Redaktor zugesichert wurde – zum Ausdruck kommen sollen. Dies kann jedoch nur unter Einhaltung faktischer Korrektheit und formaler Mindeststandards geschehen.


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