Engagement wird unterstützt: Die Fonds der SHSG

Aller Anfang ist bekanntlich schwer. Aus diesem Grund möchte die Studentenschaft jenen HSG-Studenten, die ein gemeinnütziges Projekt aus der Taufe heben wollen, finanziell unter die Arme greifen.

Der Fonds zur Förderung des studentischen Engagements und der Sozial- und Kulturfonds unterstützen studentischen Einsatz mittels Darlehen, Defizitgarantien und Leistungen à fonds perdu (ohne Rückzahlungsverpflichtung). Beide Institutionen unterstützen Projekte unterschiedlichster Art.

Der Sozial- und Kulturfonds

Gemäss Reglement hat der Sozial- und Kulturfonds die Mission, die soziale Lage von HSGStudenten zu verbessern, sowie gemeinnützige studentische Aktivitäten zu unterstützen. Die dafür notwendigen Mittel stammen zum Teil aus dem freiwilligen «Beitrag zum Sozialfonds» in Höhe von zwölf Franken, den man mit der Semesterrechnung entrichten kann. Mit diesen Geldern werden einerseits eigene Projekte der Studentenschaft finanziert, wie etwa der Ruheraum; andererseits unterstützt der Fonds akkreditierte Vereine, Initiativen und Kommissionen, die alternative Projekte an der HSG ins Leben rufen möchten. Darüber hinaus hilft er aber beispielsweise auch Studenten mit Kindern bei der Finanzierung der Kosten für die Kinderkrippe.

Der Fonds zur Förderung studentischen Engagements

Auch der Fonds zur Förderung des studentischen Engagements wurde mit dem Ziel gegründet, Projekte zu unterstützen, die allen Studierenden zugutekommen. Zum einen stützt er Vereine, Kommissionen und Initiativen mit gemeinnützigen Zwecken projektunabhängig. Allerdings ist diese Art der Förderung generell auf zwei Jahre und 5’000 Franken pro Jahr begrenzt, Ausnahmen sind jedoch vorgesehen. Zum anderen stellt der Fonds Mittel für konkrete Projekte zu Verfügung, um insbesondere jungen Projekten zu helfen, ihr Budget auszugleichen. Einschränkend vermerkt das Reglement, dass ein einzelnes Projekt über maximal zwei Runden unterstützt werden kann. Danach sollte es durch eigene Mittelakquise finanziert werden. Schliesslich erstattet der Fonds Reisespesen Studierender, die an nichtkommerziellen Wettbewerben teilnehmen.

Wer Gelder aus den Fonds benötigt, kann sich unter Nennung des ersuchten Betrages, sowie der Art der Zuwendung an die jeweilige Kommission wenden. Du möchtest Mittel aus den Fonds beantragen und hast noch offene Fragen? Weitere Informationen über den Ablauf des Zuteilungsverfahrens kannst du den Reglementen und Leitfäden des jeweiligen Fonds entnehmen. Diese sind abrufbar unter http://myunisg.ch/de/services/ fonds-der-shsg.html .


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