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  1. Streitgespräch zur Mindestlohninitiative

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    Riccardo:
    „Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen.“ – Dieses grundlegende gesellschaftliche Prinzip ist in der Präambel der Bundesverfassung verankert. Doch gerade in einem entscheidenden Bereich wird dieses Prinzip ignoriert: den Lohnverhältnissen. Die Schweiz benötigt endlich einen gesetzlichen Mindestlohn, um auch die Niedrigverdienenden in unserer Gesellschaft zu schützen und ihnen ein Leben in Würde und Unabhängigkeit zuzugestehen. Darum JA zur Mindestlohninitiative.

    Gabriel:
    Ein guter Grundsatz, nachdem wir öfter Politik machen sollten. Doch mit dieser Initiative schützt du die betroffenen Menschen nicht, sondern du machst sie umso angreifbarer: Entweder gehen die entsprechenden Arbeitsplätze verloren oder die Produkte, die sie herstellen und verkaufen, werden teurer. Weil die Menschen mit tiefen Einkommen einen überdurchschnittlichen Teil ihres Lohnes im Supermarkt, im Schuhgeschäft, beim Friseur oder für landwirtschaftliche Produkte ausgeben, sinkt ihre Kaufkraft unter dem Strich sogar. So ehrbar deine Motive auch sind, die Rechnung geht nicht auf.

    Riccardo:
    Falsch, genau um ihre Kaufkraft zu steigern, sollten sie ja höhere Löhne erhalten. Und die Argumentation der Inflation ist eine äusserst fadenscheinige, hinter der sich die reine Profitgier der Grossunternehmen verbirgt. Schaut man sich die Gewinnmargen der Detaillisten in der Schweiz an, lässt sich eine Preissteigerung durch einen fairen Mindestlohn nicht rechtfertigen. Lidl hat es doch auch geschafft, einen Mindestlohn von 4‘000 Franken zu bezahlen, ohne die Preise seiner Produkte zu erhöhen. Die Rechnung von mehr Lebensqualität durch einen Mindestlohn geht also sehr wohl auf. Vielmehr erscheint es widersprüchlich, dass in einem System, das sich die Maxime „Belohnung durch Leistung“ auf die Fahne geschrieben hat, Menschen mit einer Vollzeitbeschäftigung nicht anständig von ihrem Lohn leben können.

    Gabriel:
    Gut, dass du die Lidl-Kampagne ansprichst. Dass der Konzern neuerdings 4’000 Franken zahlt, hat nullkommanichts mit einer neu entdeckten sozialen Ader zu tun. Das ist einerseits eine Marketing-Idee, zum anderen knallhartes Kalkül mit cleveren Anreizen. Das Motto der Effizienzlohnhypothese lautet: „Wenn wir jemandem mehr als den Marktlohn, also seine eigentliche Produktivität zahlen, hat er viel zu verlieren und wird sich in seinem Job mehr anstrengen, wodurch er die höheren Lohnkosten mehr als wettmacht.“ Ist der Lohn für alle in der Branche verbindlich, ist der Effekt allerdings futsch. Du musst zudem bedenken, dass es schwierig wird, 15-jährige Jugendliche davon zu überzeugen, eine Lehre zu machen und danach 4’200 Franken zu verdienen, wenn sie auch als Ungelernte fast gleich entlohnt werden.

    Riccardo:
    Ich habe auch nie von einer sozialen Ader bei Lidl gesprochen, sondern lediglich von einer ungerechtfertigten Drohung der Unternehmen, die Preise erhöhen zu müssen, obwohl sie auch ohne den Effizienzlohneffekt noch hohe Profite einfahren werden. Was die Lehrlinge betrifft, ist der spätere Lohn wohl kaum die einzige Motivation zu einer beruflichen Ausbildung, sonst hätten wir kein Pflegepersonal mehr in der Schweiz. Hinzu kommt, dass viele Lehrgänge, die sich unter dem Mindestlohn befinden, wie Metzger, Bäcker oder Monteur, durch den Mindestlohn wieder attraktiver werden. Ich bin absolut mit dir einverstanden, dass die Löhne in gewissen Branchen auch nach abgeschlossener Lehre zu niedrig sind. Dies kann jedoch nicht als Grund dienen, Unausgebildeten viel weniger zu zahlen. In solchen Kategorien zu denken, führt zu einer Überbewertung ökonomischer Ängste zu Lasten der moralischen Prinzipien einer Gesellschaft.

     Gabriel:
    Ich finde es zwar gut, ökonomische Entscheide auf der Basis von normativen Prinzipien zu fällen, aber wenn du die ökonomischen Tatsachen bei deinem moralischen Urteil ignorierst, landest du im Abseits. Wie legitimierst du zum Beispiel, dass die Verkäuferin in der Zürcher Modeboutique in Zukunft zwar mehr verdient (weil deren Kundschaft zahlungskräftig genug ist), die Arbeiter beim KMU im Jura oder im Tessin (wo ein Viertel der Bevölkerung weniger als 4’000 Franken verdient) aber ihre Stelle verlieren? Findest du es gerecht, Menschen mit körperlichen oder kognitiven Handicaps, die über tiefe Löhne wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden (und froh sind darüber!), diese Chance zu nehmen und sie langfristig von der Sozialhilfe abhängig zu machen?

    Riccardo:
    Ich glaube du bist derjenige, der hier gerade auf der moralischen Schiene fährt. Ich habe von einer Überbewertung ökonomischer Ängste gesprochen, und nicht vom Ignorieren der Tatsachen. Lass uns einmal von den Tatsachen sprechen. Tatsache ist, dass die Arbeitsplätze im Tessin und im Jura nicht verloren gehen werden, sondern dass man diesen Viertel endlich anständig bezahlt. Tatsache ist, dass die Lohnungleichheit in der Schweiz seit Jahren zunimmt. Tatsache ist, dass vor allem Frauen und gestandene Berufsleute von niedrigen Löhnen betroffenen sind und man auch Menschen mit Behinderung fair bezahlen sollte. Tatsache ist, dass Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt immer am kürzeren Hebel sitzen und dies von den Arbeitgebern ausgenutzt wird. Und Tatsache ist auch, dass das bürgerliche Lager jedes mal, wenn es um die Bekämpfung dieser sich zuspitzenden Situation geht, mit polemischen Angstkampagnen unter dem Deckmantel angeblicher ökonomischer Rationalität antwortet. Es wird Zeit, dieser Angstmacherei endlich entschlossen entgegenzutreten.

    Gabriel:
    Polemisch argumentiert in diesem Abstimmungskampf nur deine Seite. Denn ein so hoher Mindestlohn, so gut er gemeint ist, löst nicht nur das Armutsproblem nicht, er schafft neue Ungerechtigkeiten und Marktverzerrungen. Es ist kein Zufall, dass genau jene Länder in Europa mit einem liberalen Arbeitsmarkt und ohne (überrissenen) Mindestlohn am besten dastehen. Die Ungleichheit können wir dann gerne gemeinsam bekämpfen: über das Steuersystem, Kinderzulagen, oder ein Grundeinkommen. Aber wenn diese Initiative die Menschen aus dem Arbeitsmarkt drängt, gibt es bald auch nichts mehr umzuverteilen.

    Und wie ist deine Meinung? Diskutiere mit!

  2. „Arena“ an der HSG

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    Gestern fand im Audimax wieder einmal eine Podiumsdiskussion, organisiert durch Vimentis und den Dialog Klub, statt. Dieses Mal ging es um die Mindestlohninitiative und, im Gegensatz zur Diskussionsrunde zur 1:12-Initiative des Consulting Clubs, wurde gestern auch gestritten und diskutiert.

    Es war ein Abend für Kenner der schweizerischen Polit-Landschaft. Dies wurde bereits deutlich, als der Moderator Urs Wiedmer, der normalerweise durch die innenpolitische Diskussionsplattform des Schweizer Fernsehens „Arena“ führt, spontan beschloss, den Abend auf Schweizerdeutsch zu halten, so wie er dies eben auch in seiner Sendung tut.

    Und so wie in der „Arena“ waren auch hier die Lager von Anfang an klar abgesteckt, ohne besondere Bemerkung des Moderators, wer welcher Seite zuzuordnen ist. Hier sei trotzdem kurz festgehalten, wer denn gestern diskutierte: Für den Mindestlohn waren der Gewerkschaftschef und St. Galler Ständerat Paul Rechtsteiner, sowie die Unternehmerin, HSG-Alumna und SP-Nationalrätin Jacqueline Badran anwesend, während auf der Gegenseite Weltwoche-Chefredaktor Roger Köppel und der Direktor des Schweizer Gewerbeverbands Hans-Ulrich Bigler ins Feld zogen.

    Nach einem süffisanten Einstieg, bei dem mehr gewitzelt als themenbezogen diskutiert wurde, ging es dann schnell zur Sache und es bildeten sich zwei ungleiche Duelle. Auf der einen Seite waren Badran und Köppel, beide rhetorisch stärker und präziser als ihre jeweiligen Mitstreiter, wobei man Köppel auch schon schärfer und leidenschaftlicher erlebt hat. Die beiden stritten sich, ausgehend vom Mindestlohn, den die Initiative bei rund 4000 Franken im Monat ansetzen würde, über die historische und die aktuelle Rolle des Schweizer Staates und darüber, welchen Faktoren der Schweizer Wohlstand zu verdanken sei. Während Köppel, getreu seiner libertären Position, der Meinung war, dass der Staat bei der Lohnsetzung und der Regulierung der Marktwirtschaft im Allgemeinen, nichts verloren hätte und die Linken der ökonomischen Ahnungslosigkeit bezichtigte, sah Badran eben diese Linken als Hauptgrund dafür an, dass wir keine Kinderarbeit und 14-stündige Arbeitstage mehr haben. Dabei wurde besonders Badran mitunter ein wenig persönlich, worüber sich Köppel mehrmals beklagte. Für das Publikum jedoch hatten die Scharmützel durchaus einen gewissen Unterhaltungswert.

    Auf der anderen Seite bekämpften sich Bigler und Rechtsteiner, vornehmlich innerhalb ihrer Position als Vertreter ihrer Organisationen. Beide warfen dem jeweils anderen vor, sich aus der traditionellen Sozialpartnerschaft, die zwischen dem Gewerbeverband und den Gewerkschaften besteht, um Arbeitsbedingungen in Gesamtarbeitsverträgen auszuhandeln, zurückzuziehen und deren ungeschriebene Regeln zu brechen. Rechtsteiner bemühte sich, konkrete Zahlen in die Diskussion zu bringen, schweifte jedoch immer wieder in detaillierte Beispiele ab. Er stützte sich bei seinen Argumenten vor allem auf die kurz zuvor veröffentlichten Studien zur Lohnstruktur, die er für besorgniserregend hält. Sie belegen, laut Rechtsteiner, dass die Lohnschere in der Schweiz sich nicht nur gegen oben, sondern auch gegen unten weiter öffnet und die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern wieder zugenommen habe. Bigler wiederum argumentierte, dass sich einige Branchen den Mindestlohn nicht leisten könnten und die Initiative als Ganzes zu undifferenziert sei, wobei er weitgehend auf Zahlenbeispiele verzichtete.

    Die stärksten Momente des Podiums waren gleichzeitig auch die Schwächsten. Immer, wenn die Rhetorik schärfer wurde, nahm auch der Unterhaltungswert dementsprechend zu und die Lacher im Saal reihten sich aneinander. Leider geschah das stets auf Kosten einer sachlichen Argumentation und dem Fokus auf das eigentliche Thema.

    Tiefpunkt des Abends waren jedoch die beiden Assessmentstudenten, die während der Fragerunde des Publikums ihr in Makro I erlerntes ökonomisches Wissen derart arrogant und unreflektiert zum Besten gaben, das man sich als HSGler ordentlich fremdschämen durfte. Entsprechend gross ist auch die Häme auf Verspottet

    Ob man den Anlass nun für gelungen hält oder nicht, ist letztlich mit der Frage gekoppelt, was eine politische Podiumsdiskussion beinhalten soll. Erwartet man von ihr eine sachliche und fundierte Auseinandersetzung der Thematik, ist die gestrige Veranstaltung eher kritisch zu beurteilen. Erhofft man sich jedoch lediglich einen unterhaltsamen Abend mit offenem Schlagabtausch der Kontrahenten, kam man hier voll auf seine Kosten. Oder anders gesagt, wer die „Arena“ mag, mochte auch diesen Abend.

  3. Schweizer Waffenexporte: Verkaufen wir morgen die Neutralität?

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    Sturmgewehre und Pistolen, Aufklärungsdrohnen, Kriegssimulationssoftware, Panzer, Fliegerabwehrkanonen, oder militärische Trainingsflugzeuge – die Produktpalette der Schweizer Rüstungskonzerne ist vielfältig, ebenso wie ihre Abnehmer: Deutschland und Italien, die USA, Indien oder die Vereinigten Arabischen Emirate gehören zu den wichtigsten Käufern. Gesuche für Ausfuhren in die Länder Nordafrikas oder den Nahen und Mittleren Osten „bewilligt man zurückhaltend“, beziehungsweise untersagt sie, sofern in der betreffenden Region die Menschenrechte „systematisch und schwerwiegend verletzt werden“ . So will es die Kriegsmaterialverordnung – bisher.

    Menschenrechte nicht in Stein meisseln

    Der Nidwaldner CVP-Parlamentarier Paul Niederberger, und mit ihm eine Mehrheit von 26 Ständerätinnen und Ständeräten, möchte dies ändern. Seine Motion die „Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen“ stiess bei bürgerlichen Vertretern der „chambre de reflexion“ auf rege Zustimmung. Auch der Nationalrat steht kurz vor der Abstimmung, die Sicherheitskommission empfiehlt mit 13 zu 9 Stimmen deren Annahme. Die brisante Forderung an den Bundesrat (der durchaus Handlungsbereitschaft signalisiert), die grünes Licht für Schweizer Waffenexporteure bedeuten würde: Die Motion will die Anforderung an die Einhaltung der Menschenrechte in Destinationsstaaten von Schweizer Kriegsmaterial aus dem Kriterienkatalog streichen.

    Die Schweiz handhabe die Exportbewilligungen sehr restriktiv, so das Seco; seit einigen Jahren enthält die Kriegsmaterialverordnung explizite Ausschlusskriterien. Währenddem die meisten westeuropäischen Staaten Waffenlieferungen nach Ägypten und den Nahen Osten erlauben, gibt das Seco an, dass die entsprechenden Lieferungen aus der Schweiz sehr gering sind. Deutschland habe im Jahr 2009 beispielsweise Rüstungsgüterexporte nach Libyen im Wert von 53 Millionen Euro bewilligt, der Wert des Materials aus der Schweiz habe hingegen lediglich 6’500 Franken betragen. Fakt ist: 2011 wurde bekannt, dass in libyschen Bürgerkrieg mit Ruag-Munition geschossen wurde, die auf dem Umweg über Katar ins Land gekommen war. Käuferstaaten unterzeichnen zwar grundsätzlich, die Waffen aus der Schweiz nicht weiterzugeben – doch die realpolitischen Regeln des Krieges halten sich oft nicht an das Kleingedruckte auf Verträgen mit der Schweiz. Dass die Soldaten des pro-russischen Ex-Präsidenten der Ukraine einst mit Schweizer Waffen Protestierende auf dem Maidan erschiessen würden, konnte ja keiner ahnen.


    Am Maidan wird scharf mit Schweizer Pistolen geschossen.

    Aber auch der Bundesrat und das Seco sprechen mit gespaltener Zunge: 2009 beispielsweise – im Zuge der „restriktiven Auslegung“, mit der die Gsoa-Initiative zum Verbot von Kriegsmaterial-Exporten bekämpft wurde – sind Lieferungen nach Saudi-Arabien und Pakistan gestoppt worden; mit Ausnahme von Munition und früher bewilligten Aufträgen. Doch 2013 war Saudi-Arabien wieder der sechstgrösste Empfänger von Kriegsgütern „made in Switzerland“ und zahlte dafür 21.9 Millionen Franken, Pakistan wurde beispielsweise mit Gütern für eine Dreiviertelmillion beliefert. In beiden Ländern muss nicht nur die Einhaltung der Menschenrechte angezweifelt werden – sie sind auch wirtschaftliche Drehscheiben und machtpolitische Epizentren der islamischen Welt. Auch im syrischen Bürgerkrieg, der schon Hunderttausende Todesopfer gefordert hat, wurden Schweizer Handgranaten gefunden – es wird vermutet, dass sie über die Arabischen Emirate, Jordanien oder die Türkei geliefert wurden. Alle drei Staaten stehen auf der Käuferliste der Schweizer Rüstungsindustrie.

    Wirtschaftliche Schwierigkeiten…

    Hintergrund für die Motion – das gibt der Parlamentarier und Co-Präsident des „Arbeitskreises Sicherheit und Wehrtechnik“, einer Lobbyorganisation aus dem Dunstkreis der Rüstungsunternehmen, unverfroren zu – ist deren wirtschaftliche Situation. Die Exporte sanken 2013 um einen Drittel auf 461 Millionen Franken, die drei grössten Produzenten im Markt haben im vergangenen Jahr über 300 Stellenkürzungen angekündigt. Gemäss Niederberger sind das alarmierende Zeichen; die Schweiz verliert auf dem weltweiten Markt für Kriegsmaterial, dessen Volumen immerhin 80 Milliarden Franken entspricht, an Schlagkraft.

    Es stellt sich zunächst die Frage, warum Produzenten von Schweizer Waffen überhaupt exportieren. Die Ruag, ein Unternehmen mit 7’700 Mitarbeitern, ist zwar in den Händen des Bundes, wird aber vollständig privatwirtschaftlich geführt. Die Marktlogik verlangt Wachstum, doch gerade das Armeebudget liess in den vergangenen zehn Jahren kaum Spielraum dafür. Entwicklungsinvestitionen machen nur Sinn, wenn die Stückzahl verkaufter Produkte hoch genug ist – und das ist nur durch Export möglich. Waffenexporte sind gemäss Bundesrat deshalb auch eng mit der „industriellen Kapazität für die Landesverteidigung“ verknüpft. Die Zukunft der Rüstungskonzerne steht und fällt mit dem Export. Die Ruag beispielsweise hat umfassende Kooperationen mit internationalen „Technologiepartnern“ wie Airbus, Bombardier, Dassault, Rheinmetall und Saab aufgebaut und verdient heute mehr als jeden zweiten Franken im Ausland. Internationale Konflikte versprechen bessere Geschäfte als die kleine Schweizer Verteidigungsarmee.

    …ins rechte Licht rücken

    Das Klagen ist dennoch nur teilweise gerechtfertigt: Die Ruag beispielsweise verzeichnete mit Ausnahme des Rezessionsjahres 2009 stets Millionengewinne, gerade Anfang dieser Woche erhielt sie einen an das Gripen-Geschäft gekoppelten Gegenauftrag. Der weltweit steigende Bedarf für hochmoderne Ausrüstung einerseits und die vielschichtigen Konflikte an vielen Fronten andererseits müssten den Waffenschmieden eigentlich in die Hände spielen. Vieles deutet darauf hin, dass die Industrie lediglich falsch kalkuliert hat und von den Umsatzrückgängen 2012 und 2013 kalt erwischt wurde – und sie jetzt politisch zu kaschieren versucht.

    Zudem ist festzustellen, dass sich die globale Zusammensetzung von Verteidigungsbudgets ändern: Während europäische Staaten unter Spardruck sind, gehören asiatische Staaten zu den schnell wachsenden Nachfragern. Indien beispielsweise, 2012 der fünftgrösste Nachfrager von Schweizer Militärgütern, will in den nächsten Jahren 100 Milliarden Dollar in die Aufrüstung investieren. Die Entscheidung des Ständerates, Waffenexporte in Zukunft auch in jene Regionen zu erlauben, deren Ausgestaltung der Menschenrechte sich nicht mit dem europäischen Verständnis deckt, zielt deshalb ganz bewusst auf die Erschliessung dieser Märkte.

    Gefährlich viel Macht

    Die Tatsache, dass die Branche zwischen 2005 und 2011 so stark wuchs, sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie volkswirtschaftlich nahezu unbedeutend geblieben ist. Selbst im Rekordjahr 2011 – die gesamten Exportumsätze betrugen 874 Millionen Franken – blieb der Anteil der Rüstungsindustrie an den Exporten bei nur 0.42 Prozent. Eine Studie von BAK Basel stellt fest, dass 5’132 Stellen mit einem Durchschnittseinkommen von knapp 60’000 Franken pro Jahr vom Waffenexport abhängen. Bund, Kantone und Gemeinden nahmen aufgrund von Löhnen und Gewinnen ungefähr 44 Millionen Franken Steuern ein. Die vom Seco in Auftrag gegebene Studie kam zum Schluss, dass die Wertschöpfung selbst mit indirekten Effekten auf vor- und nachgelagerte Industrien nicht mehr als 0.09 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt. Was die Studie nicht beachtet ist die Tatsache, dass sich mit Rheinmetall Air Defence (bis 2008 Oerlikon Contraves) und General Dynamics (bis 2010 Mowag) zwei der vier grossen der Branche in deutscher beziehungsweise amerikanischer Hand befinden. Kurz: Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Waffenexporten ist, ob mit oder ohne geforderter Lockerung, marginal.

    Trotzdem übt die gut vernetzte Lobby einen erheblichen Druck auf Parlamente und die betroffenen Regionen aus. Paul Niederberger sieht insbesondere Schweizer Arbeitsplätze, Forschungsmöglichkeiten und wertvolles Fachwissen bedroht, wenn der Rüstungsindustrie nicht neue Perspektiven eröffnet werden. Eine Änderung des „zwingenden Ausschlusskriteriums der Menschenrechte“, wie sie derzeit in der Kriegsmaterialverordnung verlangt wird, würde dem Seco mehr Flexibilität bei der Beurteilung der Gesuche einräumen und den Handlungsspielraum der Waffenexporteure erhöhen.

    Schweres Erbe von Waffenexporten

    Die „flexible“ Handhabung von Waffenexporten hat in der Schweiz eine lange Tradition. Am umstrittensten ist die Rolle der Rüstungskonzerne während der heissen Phase des zweiten Weltkriegs: Waffen, Waffenbestandteile und Munition im Wert von 751 Millionen Franken (10.4 Prozent aller Exporte) wurden zwischen 1940 und 1944 aus der Schweiz geliefert. Zu diesem Schluss kam der Bericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK).  84 Prozent gingen direkt an die Achsenmächte, 8 Prozent an die Alliierten und ebenfalls 8 Prozent an Staaten, die sich zwar militärisch der Neutralität verpflichteten, aber rüstungswirtschaftliche Beziehungen zu den nationalsozialistischen Regimes unterhielten und deshalb aus der Schweiz stammende Kriegsgüter weiterexportieren konnten.

    Während die staatliche Rüstung vor dem Zweiten Weltkrieg vor allem das Inland belieferte, erkannte die Schweizer Privatwirtschaft, allen voran Oerlikon Bührle, die wachsenden Kriegsgelüste von Berlin und Rom früh und setzte auf eine gute Vernetzung mit den Nationalsozialisten. Die musste man sich teuer erkaufen: Um die wachsende Nachfrage des kriegslustigen Deutschlands bedienen und die vielversprechenden Gewinne abschöpfen zu können, wurden horrende Provisionen und Schmiergelder bezahlt. Der unabhängige Bericht hält fest: Der Standortvorteil der Schweiz lag vor allem in der „fehlenden behördlichen Kontrolle von Herstellung und Vertrieb von Waffen und Munition“. Schlimmer noch: Nachdem Deutschland vor 1940 nicht bereit war, Schweizer Waffen zu kaufen, solange zugleich ein Mehrfaches der Produktion an die Alliierten geliefert wurde, setzten sich die Behörden in Bern massiv für ein Umlenken und eine „vermehrte Parität der Kriegsmaterialexporte“ ein. Die Profitgelüste der Industriellen liessen Unabhängigkeit und Neutralität verblassen.

    Neutralität auf dem Prüfstand

    Heute stellt der Bergier-Bericht fest: „Ohne diese Vorleistungen wäre das nationalsozialistische Deutschland nicht in derart kurzer Zeit in der Lage gewesen, einen gesamteuropäischen Konflikt zu entfesseln. (…)“ Natürlich kann das für Exportbewilligungen zuständige Gremium ex ante nie abschliessend beurteilen, ob durch die gelieferten Waffen Menschen getötet, unterdrückt oder sonst in ihren Rechten verletzt werden oder ein bewaffneter Konflikt einseitig beeinflusst wird – zumal das Beispiel Ukraine zeigt, dass die Unterscheidung in „gut“ und „böse“ heute weitaus ambivalenter ist als im 20. Jahrhundert. Nichtsdestotrotz: Der Einsatz von Schweizer Waffen in schwelenden Konflikten auf der ganzen Welt zeigt, dass bereits die bisherigen Regeln dem Anspruch einer friedensfördernden Strategie, wie sie in der Bundesverfassung skizziert ist, nicht gerecht werden. Diese nun noch zu lockern, bedeutet nichts anderes als der Ausverkauf der humanitären Tradition und der Neutralität.

    Währenddem der Neutralitäts-Begriff unter anderem aufgrund von Entscheiden wie dem diskutierten zunehmend verstaubt, fahren die mächtigen Waffenexporteure grosses Geschütz auf. Neutralität und der unermüdliche Einsatz für waffenlose Konfliktlösung, für den uns die ganze Welt schätzt, werden geopfert auf dem Altar einiger weniger Firmen, die durch neue Gesetze künstlich aufgeblasen werden. Nachhaltig ist es bestimmt nicht, eine Industrie zu fördern, die langfristig nur durch Konflikt und Krieg überleben kann. Natürlich wollen die Rüstungsunternehmen ein möglichst grosses Stück vom wachsenden Kuchen – doch mit dem eingeschlagenen Weg können wir nur hoffen, daran nicht zu ersticken.

  4. Fabi wer?

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    Es ist mal etwas Neues – anstatt die Vorlage mit emotionsschwangeren Schlagwörtern zu übertiteln sehen wir uns mit einer Abkürzung konfrontiert, die man besten Falls mit einer Fabienne oder Fabiola, vielleicht auch mit einem Fabian oder Fabrizio assoziiert. Dabei wäre das, wofür die Abkürzung steht, eigentlich recht aussagekräftig: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur – gelegentlich auch interpretiert als Finanzierung von allerlei Bahnideen. Grundsätzlich müssen sich die Stimmenden zwei Fragen stellen:

    1. Ist FABI mit 6.4 Milliarden (Achtung Schlagwort) total überrissen oder tatsächlich notwendig?
    2. Ist die Finanzierung des Fonds BIF (Achtung viele Schlagwörter) fundiert durchdacht, zweckentfremdet oder eine Aushöhlung des Portemonnaies des Steuerzahlers (also Abzockerei, aber das Wort ist so 2013)?

    60% des Fonds sollen den Substanzerhalt, also die bestehende Infrastruktur sichern. Damit soll die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs weiterhin auf einem Niveau bleiben welches regelmässig zu einem platzmässigen Nachfrageüberschuss führt. Das Ziel von Bundesrätin Leuthard, dass “im Zug alle sitzen können” wird demgemäss, etwas vereinfacht interpretiert, mit den restlichen 40% des BIF umgesetzt. Durch höhere Frequenzen und mit einem Ausbau des Schienennetzes soll der ÖV insbesondere zu Spitzenzeiten entlastet werden.

    Immer wieder im Fokus steht die Frage, wie sich die vom Bundesrat vorgeschlagene Summe von 3.5 Milliarden Schweizer Franken im Parlament auf 6.4 Milliarden fast verdoppelt hat. Befürworter argumentieren, dass die ursprüngliche Variante die Westschweiz ins Zentrum der Investitionen gestellt habe, dass man den Infrastrukturausbau jedoch gesamtschweizerisch einigermassen gleichmässig realisieren möchte.  Die Gegner sind eher der Meinung, dass die Fondserhöhung das Resultat eines “Wunschkonzerts der Gemeinden” sei und, dass man bei einer Annahme von FABI “Weihnachtsgeschenke verteilen” würde (wohl eher Fastnachtschüechli oder Schoggiosterhasen aber Detail). Der Bundesrat begegnet diesem Vorwurf mit dem Argument, dass die Projekte der Gemeinden lediglich beschleunigt wurden.

    Die einzigen Gegner der Vorlage sind SVP und die Autolobby, wobei letztere die Idee des unbefristeten Fonds grundsätzlich befürwortet (man würde eine solche Lösung natürlich gerne auch für den Strassenverkehr einführen) sich jedoch explizit gegen dessen Finanzierung ausspricht. Nachvollziehbar – denn insbesondere von der Obergrenze des Pendlerabzuges sind auch Autofahrer betroffen. Ein besonders kreatives Argument seitens der SVP ist die Aussage, dass man nur die Masseneinwanderungsinitiative annehmen müsse, und FABI würde hinfällig. Denn, logisch: Weniger Leute in der Schweiz ergo weniger Leute die den ÖV benutzen. Hach, wenn die Welt so einfach wäre! Dumm nur, dass die Mobilität der Personen doppelt so schnell zunimmt wie das Personenwachstum.

    Fest steht: Die Schienen werden bei einer Annahme der Vorlage nicht über Nacht in goldenem Glanz erstrahlen und den Flachländern den nebligen Alltag erhellen, der 9er Bus wird ab dem 17. Februar immer noch jeden Morgen überfüllt sein und die Billettpreise steigen so oder so. Darum nehme ich das Velo.

  5. Abstimmung vom 9. Februar 2014

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    Volksinitiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache”
    (Text: Matthias Niklaus)

    Ziel der Vorlage

    Die Vor­lage will die Kos­ten eines Schwan­ger­schafts­ab­bruchs aus der ob­li­ga­to­ri­schen Grund­ver­si­che­rung strei­chen. Da­durch soll die All­ge­mein­heit keine Ab­trei­bun­gen mehr mit­fi­nan­zie­ren müssen.

    Wich­tigste Änderungen

    Die An­nahme der In­itia­tive hat zur Fol­ge, dass Ab­trei­bun­gen nicht mehr von der ob­li­ga­to­ri­schen Kran­ken­ver­si­che­rung ge­deckt, son­dern von den Be­trof­fe­nen selbst be­zahlt werden.

    Ar­gu­mente dafür

    Entlastung der ob­li­ga­to­ri­schen Kran­ken­ver­si­che­rung um schät­zungs­weise 8 Mio. Fran­ken, was zu einer Prä­mi­en­sen­kung für alle führe. Aufhebung fi­nan­zi­el­ler An­reize einer Ab­trei­bung als ge­sell­schaft­lich fi­nan­zierte Verhütungsvariante. Abtreibungskosten soll­ten von den Ver­ur­sa­chern be­zahlt wer­den und nicht von der Ge­sell­schaft ge­tra­gen werden. Sicherstellung, dass Kran­ken­kas­sen nur Hei­lun­gen be­zah­len und nicht auch Tötungen.

    Ar­gu­mente dagegen

    Ohne Un­ter­stüt­zung der Kran­ken­kasse könn­ten sich ei­nige Schwan­gere die Ab­trei­bung nicht leis­ten, was ver­mehrt zu un­ge­woll­ten Kin­dern füh­ren würde. Folgekosten un­ge­woll­ter Ge­bur­ten könn­ten für die Ge­sell­schaft höher sein als die ein­ge­spar­ten Kosten. Die heu­tige Re­ge­lung ge­währ­leiste fach­lich hoch­wer­tige Be­hand­lung von Ab­trei­bun­gen. Prämiensenkungen sind ge­ring, da Ab­trei­bun­gen nur 0,03% der Kos­ten der Kran­ken­kas­sen ausmachten.

    Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung”
    (Text: Matthias Hodler)

    Ziel der Vorlage

    Die Zahl der Ein­wan­de­rer in die Schweiz soll durch jähr­li­che Höchst­zah­len („­Kon­tin­gen­te“) ein­ge­schränkt und damit re­gu­liert werden.

    Wichtigste Änderungen

    Anstelle der Per­so­nen­frei­zü­gig­keit be­stimmt die Schweiz mit Hilfe von Kon­tin­gen­ten eine jähr­li­che Höchst­zahl für Ein­wan­de­rer. Das Frei­zü­gig­keits­ab­kom­men mit der EU muss neu ver­han­delt werden. Diese Höchst­zah­len be­tref­fen alle Arten von Ein­wan­de­rung glei­cher­mas­sen (A­syl­be­reich, Ar­beitsein­wan­de­rer, Grenz­gän­ger etc.). Der In­itia­tiv­text nennt keine Zah­len. Es hängt also sehr stark von der Um­set­zung ab, wie gross die rea­len Aus­wir­kun­gen der In­itia­tive wären.

    Argumente dafür

    In der Schweiz gebe es eine zu hohe Ein­wan­de­rung. Dies schade der Schweiz auf ver­schie­denste Weise. Die Schweiz müsse ei­genstän­dig über die Ein­wan­de­rer in die Schweiz be­stim­men kön­nen, egal ob dies Ar­beits­kräfte oder Asyl­be­wer­ber seien. Ausländische Ar­beits­kräfte mit tie­fen Löh­nen drück­ten auch die Löhne der Schwei­zer Ar­beits­neh­mer nach unten.

    Argumente dagegen

    Die ge­sam­ten Bi­la­te­ra­len Ver­träge I mit der EU wür­den hin­fäl­lig. Diese seien für den Wirt­schafts­stand­ort Schweiz aber äus­serst wichtig. Unternehmen seien an­ge­wie­sen auf einen freien Ar­beits­markt, um die be­nö­ti­gen Ar­beits­kräfte zu finden. Die In­itia­tive schwä­che die Po­si­tion der Schweiz in der in­ter­na­tio­na­len Ge­mein­schaft und ge­fährde die guten Be­zie­hun­gen zur EU.

    Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI
    (Text: Ronja Harder)

    Ziel der Vorlage

    Das Schweizer Bahnsystem soll leistungsfähig bleiben. Dafür wird dessen Betrieb gesichert und das Angebot an Sitzplätzen und Zugverbindungen der steigenden Nachfrage angepasst.

    Wichtigste Änderungen

    Der Ausbau der Bahninfrastruktur soll in zwei Ausbauschritten geschehen. Die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt, Ausbau der Bahninfrastruktur wird neu durch einen unbefristeten Bahninfrastruktur-Fonds BIF gesichert, der an Stelle des bisherigen befristeten Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte tritt. Die Mittel sollen aus mehreren Quellen einfliessen. Die Obergrenze für den Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer wird neu gesetzt, um so Mehreinnahmen zu generieren.

    Argumente dafür

    Die Passagiere erhielten mehr Platz und bessere Verbindungen. Die Finanzierung sei langfristig gesichert und entlaste den Bundeshaushalt. Die Standortattraktivität von Kantonen und Tourismusregionen würde gesteigert und ein Beitrag zum Wirtschaftswachstum geleistet.

    Argumente dagegen

    Das Verursacherprinzip werde durch die Finanzierung aus Strassengeldern verletzt. Diese fehlten entsprechend für den Ausbau des Strassennetzes, welches benachteiligt würde. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes sei nicht erwiesen.

    Die ausführlichen Texte zur Abstimmung vom 9. Februar 2014 findet ihr auf vimentis.ch

  6. Ein Kommentar zur Familieninitiative

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    Im Bundesstaatsrecht im Assessment haben wir gelernt, dass der Begriff der Familie in Art. 8 EMRK so ausgelegt wird, dass auch sogenannte “de facto-Familien”, also Menschen die in einem dauerhaft familiären Verhältnis leben, durch den besagten Artikel geschützt sind. Ausgehend von dieser Definition ist bereits der Name der Familieninitiative irreführend. (more…)

  7. Eine Schweiz ohne Armee? – Pro und Contra

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    Seit 1798 sind junge Schweizer Männer verpflichtet, einen Wehrdienst zu leisten. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GsoA) möchte dies ändern und hat mit einer Initiative mit 107’000 Unterschriften die öffentliche Debatte über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und damit das zukünftige Konzept der Armee lanciert. Am 22. September stimmen wir darüber ab: Wird die Initiative von einer Mehrheit von Volk und Ständen angenommen, fällt die Wehrpflicht. Weil die Armee verfassungsmässig verankert ist, würde die Schweizer Landesverteidigung zumindest vorerst zu einer freiwilligen Milizarmee übergehen.

    Contra von Patrick Vock (Verein der Offiziere an der Universität St. Gallen): Unus pro omnibus, omnes pro uno
    Pro von Gabriel Züllig: Weg mit dem Mythos der Wehrpflicht!

    Mit diesem Pro und Contra bietet prisma einen Abstimmungsservice für die kurz bevorstehende Abstimmung, eine prägnante Gegenüberstellung der Positionen von Befürwortern und Gegnern. Welche Argumente überzeugen dich mehr? Die Diskussion ist eröffnet!