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Prüfungen - prisma

Tag Archive: Prüfungen

  1. Uni reagiert auf Prüfungs-Kontroverse

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    Im Sommer 2022 geriet die Universität St. Gallen in die Schlagzeilen. In einer Rechtsprüfung wurde exakt die gleiche Klausur wie im Jahr 2018 verwendet. Die ungerechte Ausgangslage führte zu Unmut bei den Studierenden. Nun hat das Rektorat reagiert und die Prüfungsrichtlinien angepasst. Das Verwenden von alten Fragen ist somit nicht mehr erlaubt.

    Bei dem Fall, der im vergangen Juli Wellen schlug (20min berichtete), hatte ein Professor im Kurs «Schuldbetreibungs- und Konkursrecht» dieselbe Prüfung wie vier Jahre zuvor verwendet. Da nicht alle Studierenden Zugang zur alten Prüfung hatten, kam es zu einer Wettbewerbsverzerrung. Nach grossen Diskussionen unter den Studierenden entschied Rektor Bernhard Ehrenzeller schliesslich, dass die Prüfung nicht wiederholt werde. Da die Prüfung nicht vom Professor verteilt worden sei, hatten gemäss seiner Argumentation alle Kursteilnehmenden die gleichen Voraussetzungen. Diejenigen, die sich die alte Prüfung beschafften, konnten ausserdem vor der Klausur nicht wissen, dass es sich dabei auch um die diesjährige Prüfung handeln würde. Schliesslich sei das Prüfungsformat nicht «Open Book» gewesen, was ein Abschreiben der Musterlösung verunmöglicht habe. Dass die Situation alles andere als ideal gewesen war, kannte der Rektor aber an und brachte Verständnis für den Unmut der Studierenden auf.

    Anpassungen im Prüfungsreglement

    Knapp drei Monate nach dem Vorfall hat das Rektorat nun reagiert. Dies geht aus einem internen Mail hervor, das prisma vorliegt. Im Mail richten sich der Rektor, Bernhard Ehrenzeller, und die Verantwortlichen des Prorektorats Studium und Lehre an die Dozierenden der Universität. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die bisher unverbindlichen Regeln des Merkblatts zur Planung und Durchführung schriftlicher Prüfungen nun auch in den Rechtsgrundlagen verbindlich geregelt werden sollen. Dies erlaubt den Dozierenden das Verwenden alter Prüfungsfragen in Zukunft nur noch in wenigen Ausnahmefällen.

    Neue Regeln gelten ab Ende Jahr

    Die Regeln sollen Ende 2022 offiziell angepasst werden und schon in der kommenden Klausurenphase im Januar und Februar 2023 zum Zuge kommen. Die Bestimmungen sehen vor, dass alte Prüfungsfragen nur verwendet werden dürfen, wenn es im betreffenden Fachbereich unvermeidlich sei und die Aufgaben wenigstens in Details angepasst würden. Dabei müssen die Fragen aber in wesentlichen Teilen erneuert werden. In «Open Book» Prüfungen muss gänzlich auf alte Prüfungsfragen verzichtet werden.

  2. Transparenz an der HSG – ein Kommentar

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    „From Insight to Impact“. Das ist der Slogan der Universität St.Gallen und das Motiv eines jeden Strebens nach Erkenntnis. Wissenschaft verlangt dabei nach einer Kultur der Transparenz auf dem Weg zur Wahrheit. Es ist der Gedanke dieser Kultur der Offenheit, die sich in der Architektur des SQUARE widerspiegelt und die Intention der Universität zur Schau stellen möchte. Umso mehr mutet es in diesem Zusammenhang erstaunlich an, wie wenig diese vermeintlichen Ideale im Verhältnis zu den Studierenden tatsächlich gelebt werden, insbesondere in Bezug auf Prüfungen und Prüfungseinsichten.

    Das Problem beginnt damit, dass in zahlreichen Fächern keine Probeklausuren aus den letzten Jahren ausgegeben werden und man als Studierende nicht wirklich weiss, auf was man sich eigentlich vorbereiten soll. Als Argument für dieses Herangehen wird immer wieder angeführt, dass die Klausuren ansonsten mit jedem Jahr schwieriger werden müssten, um einer Noteninflation vorzubeugen. Abgesehen davon, dass die Noten an der Universität St.Gallen sowieso kaum als geschenkt bezeichnet werden können und ein wenig Inflation hier und da vielleicht ganz guttäte, ist es auch ein Scheinargument. So geben zahlreiche andere Universitäten ihren Studierenden vorher mehrere Altklausuren an die Hand (teilweise sogar zusammen mit Zusammenfassungen des prüfungsrelevanten Unterrichtsstoffs) und motivieren diese so zum Lernen – eine Noteninflation oder eine stetige Steigerung des Schwierigkeitsgrades scheint hier nicht vorzuliegen. Ein gutes Gegenbeispiel aus eigenem Hause ist zudem die Mathe A Klausur im Assessmentjahr der Universität St.Gallen. Hier kann man sich sowohl mit E-Math als auch den Altklausuren der letzten zehn Jahre (sowie den Ersatzklausuren aus ebenjenem Zeitraum) auf die Prüfungen vorbereiten. Dennoch ist – wenn man von den Ergebnissen der Prüfungen aus den letzten Jahren ausgeht – Mathe A seither wohl kaum für die einfache Notengebung bekannt geworden und es sieht auch nicht danach aus, als wäre dies demnächst der Fall.

    Darüber hinaus besteht ein grundlegendes Problem im Zusammenhang mit Prüfungseinsichten. Böse Zungen würden behaupten, dass die Universität das Anfechten der Bewertung durch das Erschweren der Prüfungseinsicht bewusst verhindern und damit das Gebot der Fairness und Transparenz untergraben wolle. Natürlich ist es verständlich, dass man bestimmte Zeitslots für eine Einsichtnahme vorgeben muss, da nicht alle Studierende, alle Prüfungen zu jeder Zeit einsehen können. Warum die hierfür angebotenen Termine dann aber entweder sehr unpraktisch gelegen sind (beispielsweise mitten in einer Vorlesung, die – den neuen Regeln der Universität sei Dank – nicht mehr aufgezeichnet wird) oder schlicht eine unsinnige Terminfindung hinter sich haben (eine Prüfungseinsicht vor Beginn des neuen Semesters dient hier wohl lediglich der Abschreckung aller, die nicht in St.Gallen wohnen und kaum die Fahrt für eine zehnminütige Einsicht auf sich nehmen). Es erstaunt in diesem Zusammenhang sehr, wie überzeugt die Universität von der eigenen Unfehlbarkeit zu sein scheint und die Möglichkeit der Einsicht oder Anfechtung einer Bewertung derart stark erschwert. Dies scheint einer so renommierten Institution unwürdig, die sich allein durch ihre Leistung beweisen sollte und hierfür nicht auf interessante Optimierungsmethoden zurückgreifen müsste. Warum eine online-Einsicht (zumindest der Musterlösungen) über ein zentrales Universitätsportal im 21. Jahrhundert nicht möglich ist und auch keine Altklausuren auf diese Weise bereitgestellt werden können, bleibt dabei wohl das Geheimnis der Universität.

    Wissen und Erkenntnis lebt vom Widerspruch – eine Universität soll und muss diesen aushalten, auch wenn die eigene Fehlbarkeit aufgezeigt wird. Dies erstreckt sich sicher auf die grossen wissenschaftlichen Diskussionen unserer Zeit, wird aber gerade im Kleinen greifbar. Mehr Transparenz der Universität bei der Prüfungseinsicht im Rahmen der Terminfindung wäre hier ein kleiner, aber erster Schritt in die richtige Richtung. Die Universität sollte hier die gleichen Massstäbe, die Sie in der Managementvorlesung an Unternehmen anlegt, auch auf sich selbst beziehen und mehr Offenheit gegenüber ihren Studierenden wagen. From Insight to Impact.

  3. Präsenzprüfungen: Aufruhr in Zürich, Verständnis in St.Gallen

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    «Asozial». Das ist das eindeutige Fazit eines UZH-Studenten, welcher sich aufgrund von Präsenzprüfungen der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät zwei Wochen im Voraus isolieren soll. Im Dezember häuften sich die Berichte von «20 Minuten», «Tages-Anzeiger» und der «ZS» über aufgewühlte Zürcher Studierende, welche mit den Präsenzprüfungen nicht einverstanden sind. Obwohl die meisten Fakultäten der UZH und ETH seit Beginn der Pandemie auf Online-Prüfungen setzen, entschieden sich gewisse Fakultäten aus «Fairness» für Präsenzprüfungen.

    Damit sind sie nicht alleine, denn die HSG setzt fast ausschliesslich auf Präsenzprüfungen, ebenfalls «um die Fairness und die Qualität der Prüfungen zu gewährleisten». Der Unterschied: Beschwerden gibt es kaum – ganz im Gegenteil. Schon im Frühling sprachen sich 87% der Mitglieder des Studentenparlaments für Präsenzprüfungen trotz der Pandemie aus und auch bei einer Umfrage des «prisma» im November befürworteten 73% der Studierenden die Entscheidung des Rektorats, weiterhin auf Prüfungen vor Ort zu setzen. Doch wieso dieser massive Zuspruch?

    Wer nicht schummelt, ist im Nachteil

    Wenn man von einer Verschiebung absieht, wären Online-Prüfungen wohl die einzige Alternative zu den Präsenzprüfungen. Die ZHAW, quasi die Hochschul-Nachbarin der HSG, vertraute schon im vergangenen Sommer auf Online-Prüfungen. Sie setzte dabei auf ungooglebare Fragen, Fallbeispiele und Zeitdruck, doch genützt hat es alles nichts. Fast 150 Studierende sollen laut einem Bericht des «Tages-Anzeigers» geschummelt haben, die meisten davon sind geständig. Faire Prüfungen sehen anders aus.

    Eine ähnliche Situation wäre jedoch an der HSG ebenfalls zu erwarten. Besonders mit dem Konkurrenzdruck im Assessmentjahr liegt die Vermutung nahe, dass die einen oder anderen Studierenden ihr Glück mit der Mogelei versuchen würden. Wer jedoch im Umkehrschluss darauf verzichten würde, wäre im Nachteil. Eine Zwickmühle, auf welche viele HSG-Studierenden wohl am liebsten von Anfang an verzichten, indem sie ihre Prüfungen wie gehabt vor Ort auf dem Campus absolvieren.

    Es gibt immer einen Plan B – zumindest an der HSG

    Doch was, wenn man eine Präsenzprüfung aufgrund eines positiven Coronatests, Symptomen oder Quarantäne nicht antreten kann? Für diesen Fall hat die HSG im Vergleich zu anderen Universitäten äusserst faire Massnahmen erlassen, die für die anstehende Prüfungsphase gelten. Denn betroffene Studierende haben die Möglichkeit, mit den entsprechenden Dozierenden einen individuellen Prüfungszeitpunkt bis zu vier Wochen nach dem ursprünglichen Termin zu vereinbaren. So kann eine Verzögerung des Studiums verhindert werden.

    Auch Studierende, die aus anderen Gründen auf die Präsenzprüfungen verzichten wollen, können sich ohne Angabe des Grunds bis zum Prüfungsbeginn abmelden und die Prüfung im kommenden Sommer nachschreiben. Somit sind die Präsenzprüfungen in diesem Winter nicht zwingend obligatorisch, auch wenn natürlich eine Pflichtprüfung früher oder später absolviert werden muss.

    Das Schutzkonzept hat sich (fast) bewährt

    Für die Studierenden, die ihre Prüfungen nicht «schieben» sondern tatsächlich absolvieren, gilt das Schutzkonzept der HSG, welches sich schon im Sommer bewiesen hat. Zwar hatten sich damals laut der Kommunikationsstelle der HSG sieben Prüfungsaufsichten mit Corona infiziert, es gab aber keinen einzigen bestätigten Fall eines Prüflings. Nichtdestotrotz wurde das Schutzkonzept weiter überarbeitet und verbessert. So gilt an den Prüfungen nun eine Maskenpflicht, es gibt keine Wartezonen mehr und die deutschen und englischen Assessmentprüfungen finden getrennt statt.

    Es bleibt somit zu hoffen, dass das angepasste Schutzkonzept auch in diesem Winter funktionieren wird. Denn während sich im Sommer die täglichen Infektionen im zweistelligen Bereich befanden, liegen diese inzwischen wieder bei weit über tausend. Zudem ist auch nicht klar, ob das Schutzkonzept der mutierten Variante des Coronavirus standhält. Die Durchführung der Präsenzprüfungen ist somit aktuell mit einem deutlich höheren Infektionsrisiko verbunden als noch im Sommer.

    Die HSG kennt dieses Risiko und nimmt es für die Durchführung der Prüfungen in Präsenz bewusst in Kauf. Die Studierenden schenken ihr jedoch bei dieser Entscheidung scheinbar das Vertrauen, was offensichtlich nicht jede Universität von sich behaupten kann.

  4. Revision Studienrecht: Was Du jetzt wissen musst

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    Wir vom prisma machen ja gefühlt nichts lieber, als uns über Abläufe und Prozesse an der HSG zu beschweren. Doch wir sind auch fair und haben heute – ganz ausnahmsweise – viel Lob für das DAO und das Prorektorat Studium und Lehre mitgebracht. Denn mit der Revision des Studienrechts, welche am 1. August in Kraft getreten ist, hat sich vieles geändert – und das in eine durchwegs positive Richtung. Etwa 40 Erlasse wurden dabei in die Prüfungsordnungen Bachelor und Master, die Ausführungsbestimmungen Studium und die Weisungen des Studiensekretärs zusammengefasst. Weil ddir aber wahrscheinlich auch diese nicht durchlesen wirst, haben wir die wichtigsten Änderungen nachfolgend für dich aufgelistet:   

    Keine Prüfungsanmeldung mehr 

    Eine der wohl unnötigsten Prozesse an der HSG bis anhin war die Prüfungsanmeldung. Obwohl man sich für einen Kurs angemeldet hatte und definitiv zugeteilt war, musste man sich separat nochmal für die Prüfung auf Compass anmelden. Dies gehört nun jedoch der Vergangenheit an: Neu ist man automatisch zu einer Prüfung angemeldet, wenn man den Kurs durch das Bidding zugeteilt erhalten hat. Dies gilt sowohl bei zentralen als auch bei dezentralen Prüfungen. Bis zu einer festgesetzten Frist kann man sich folgen- und kostenlos von einer zentralen Prüfung abmelden. Nach Ende dieser Frist ist eine gebührenpflichtige Abmeldung bis zwei Wochen vor der Prüfung möglich. Bei dezentralen Prüfungen gibt es nach wie vor die Möglichkeit des stillen Rückzuges. 

    Themenblatt bei der Bachelorarbeit 

    Wo wir bei unnötigen Prozessen schon sind: Die Abholung des Themenblatts beim DAO war sicherlich auch ganz vorne mit dabei – gehört nun aber ebenfalls der Vergangenheit an. Für die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten muss das Themenblatt nicht mehr physisch abgeholt werden. Die elektronische Anmeldung der Arbeit gilt unter den neuen Regelungen als verbindlich und man erhält eine elektronische Anmeldebestätigung. 

    Viertelnoten 

    Die Viertelnoten gab es bisher nur bei Bachelor- und Masterarbeiten. Unter den neuen Regelungen kann die Notenvergabe je nach Massgabe des Dozierenden auch bei Prüfungen in Viertelnotenschritten erfolgen. Eine kleine aber durchaus faire Änderung, welche wir begrüssen. 

    Fotografieren bei Prüfungseinsichten  

    Während bis anhin nie wirklich klar war, welche Rechte man als Studierender nun genau bei Prüfungseinsichten hat, legt das neue Studienrecht klare Bestimmungen fest. So hat man neu unter anderem das Recht, Einsicht in die Prüfungsfragen, die eigenen Prüfungsantworten, die Punkteverteilung, die Notenskala und unter Umständen auch in die Musterlösung zu erhalten. Es dürfen zudem Notizen und, unter gewissen Voraussetzungen, Fotos von den eigenen Prüfungsunterlagen angefertigt werden.  

    Freiwilliger zweiter Versuch 

    Man kennt sie: Die Bachelor-Studierenden, die eine Prüfung nach 15 Minuten leer abgegeben und eine 1 gekriegt haben, um so in den zweiten Versuch zu kommen und alle ihre ungenügenden Leistungen zu wiederholen. Doch auch dies wird von nun an nicht mehr nötig sein. Studierende, welche noch nicht die maximale Anzahl von Minus-Kreditnotenpunkten erreicht haben, können die Bachelor-Ausbildung oder die Master-Stufe freiwillig abbrechen und sich in den zweiten Versuch versetzen lassen. Aber aufgepasst: Bei Studierenden, welche im zweiten Versuch bestehen, wird im Diploma Supplement ausgewiesen, dass ein zweiter Versuch angetreten wurde. 

    Vom Assessmentjahr zum Bachelor 

    Zum Abschluss noch eine wichtige Änderung für alle Assessies: Ihr könnt von nun an nur dann provisorisch euren Bachelor anfangen, wenn maximal eine einzige Studienleistung aus dem Assessmentjahr ausstehend ist. Umso mehr gilt also jetzt: Wer schiebt, verliert. 

    Für alle, die nach diesem Artikel neugierig geworden sind, was sich sonst noch alles geändert hat, gibt es unter folgendem Link die genauen Informationen zu den materiellen Änderungen des Studienrechts sowie deren Auswirkungen in voller Länge:

    https://universitaetstgallen.sharepoint.com/sites/AllgemeinesDE/SitePages/Revision-des-Studienrechts.aspx